Land muss Impfopfer entschädigen

Das Land Steiermark muss einem Impfopfer eine Entschädigung bezahlen. Ein 13 Jahre alter Schüler aus dem Bezirk Weiz soll im Rahmen einer Schulimpfung eine Bluterkrankung erlitten haben, die Aufklärung über allfällige Risiken habe gefehlt.

Die Impfung erfolgte bereits im Jahr 2005. Der damals sieben Jahre alte Volksschüler wurde im Zuge einer Schulimpfaktion gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft, eigentlich eine Routine-Impfung, schildert Johann Loibner, Sachverständiger für Impfschäden vom impfkritischen Verein AEGIS. Doch bei dem jungen Weizer habe die Impfung eine gefährliche Bluterkrankung ausgelöst, die zur Blutgerinnung führen kann. Der Volksschüler musste mehrere Wochen im Spital behandelt werden.

Eltern kämpften jahrelang um Entschädigung

Das Bundessozialamt hatte den Impfschaden zwar anerkannt, zahlte aber eine nur geringe Entschädigung. Erst nach einem Fall in Kärtnen, bei dem ein Kind nach einer Hepatitis-B-Impfung erblindete und Schadensersatz bekam, wurden die Eltern des oststeirischen Buben zu weiteren rechtlichen Schritten ermutigt. Heuer landete der Fall schließlich vor Gericht, wie das Zivil-Landesgericht in Graz bestätigt.

Schulimpfung

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Impfungen bergen auch Risiken

5.000 Euro Entschädigung vom Land

Das Landesgericht für Zivilrechtsachen Graz verurteilte das Land laut dem Sachverständigen Loibner zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld, weil bei der Schulimpfung in der Volksschule St. Margarethen an der Raab nicht auf das Impfrisiko hingewiesen wurde. Wurden Kinder früher auf Impftauglichkeit untersucht, würden die Eltern heute in den meisten Schulen gar nicht über die Folgen einer Impfung informiert. So seien Impfschäden etwa vor allem dann zu erwarten, wenn das Kind zur Zeit der Impfung nicht völlig gesund ist.

Nebenwirkungen fehlten auf Infoblatt

Auf dem Informationsblatt, das üblicherweise den Eltern vor einer Schulimpfung vorgelegt wird, seien die Nebenwirkungen und allfälligen Risiken der Impfstoffe nicht erwähnt worden. Den Eltern sei nur ein Informationsblatt vorgelegt worden, in dem einseitig die Gefahren der Krankheiten, gegen welche die Impfungen schützen sollen, in übertriebener Weise aufgezählt gewesen seien, kritisiert der Verein. Zweck der Aufklärung sei es, dass Patienten, entsprechend ihrem Selbstbestimmungsrecht, in die Lage versetzt werden sollen, die Risiken der Behandlung vor einer Zustimmung zur Impfung einzuschätzen.

Gericht spricht von „Einzelurteil“

Der Sprecher des Zivilgerichtes in Graz, Friedrich Moshammer bestätigte, dass das Land zu einer Entschädigungszahlung von 5.000 Euro verurteilt wurde, spricht aber von einem Einzelurteil, da der Impfschaden auf Grund der Gesundung nur ein bedingter war. Vielmehr sei es hier vorrangig um die Verletzung der Aufklärungspflichten gegangen. Hier hatte sich das Gericht auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes berufen, wonach - unabhängig von der Häufigkeit des möglichen Impfschadens - eine Aufklärung stattzufinden hat, wenn der Impfschaden für die Impfung typisch ist. Im konkreten Fall habe es nur eine Impfverständigung, keine Aufklärung gegeben.

Die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Impfschadens, wie er bei dem Schüler aus Weiz auftrat, liegt laut dem Gerichtssprecher bei 1:1.000.000.