Selbstamputation: Keine Invaliditätspension

Für die Polizei ist der tragische Fall von Selbstverstümmelung eines Arbeitslosen am Montag im Bezirk Feldbach eine Verzweiflungstat. Der Mann hat offenbar gravierende körperliche und psychische Probleme; ob er eine Invaliditätspension bekommt, ist fraglich.

Mann schnitt sich mit einer Säge den Fuß ab

ORF

Mit dieser Kreissäge schnitt sich der 56-Jährige den Fuß ab

Weil er nicht als arbeitstauglich eingestuft werden wollte, schnitt sich der 56-Jährige am Montag in Mitterlabill (Bezirk Feldbach) mit einer Säge den linken Fuß ab - mehr dazu in Vor Untersuchung: Mann schnitt sich linken Fuß ab.

Berufsunfähigkeit zweimal abgelehnt

Zweimal habe der Oststeirer bereits einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt, und beide Male sei er damit bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgeblitzt, schildert Hermann Gössinger, Sprecher des Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark.

Psychisch schwer beeinträchtigt

Der Oststeirer habe als Langzeitarbeitsloser Notstandshilfe bezogen und sei sowohl physisch, als auch psychisch schwer beeinträchtigt gewesen: „Er wurde auch von uns in diesem Bereich bereits unterstützt, er hat psychosoziale Betreuung angeboten bekommen und auch angenommen. Das heißt, da geht es nicht nur um körperliche Probleme, sondern uns sind auch psychische Schwierigkeiten bekannt“, Gössinger.

Sämtliche Vermittlungsversuche in den vergangenen Monaten von Seiten des AMS hätten nicht gefruchtet, sagt Gössinger: Der frühere Lagerarbeiter habe zwar desöfteren Jobs angenommen, aber immer wieder nach kurzer Zeit aufgegeben. Als Begründung gab er schwere körperliche Beschwerden - etwa Wirbelsäulenprobleme - an.

Nicht automatisch arbeitsunfähig

Auch wenn der Mann jetzt nur mehr einen Fuß habe, hieße das nicht automatisch, dass er deshalb arbeitsunfähig sei, sagt Gössinger: „Zunächst einmal möchte ich schon feststellen, dass das eine sehr bedauerliche Geschichte ist. Grundsätzlich ist es aber so, dass der Kunde nach wie vor von Ärzten beurteilt wird, und die Ärzte darüber entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit gegeben ist oder nicht.“

Kein Anspruch auf Invaliditätspension

Fest steht indes, dass der 56-Jährige keinen Anspruch auf Invaliditätspension hat: Dass ein Versicherter im Falle einer vorsätzlichen Selbstbeschädigung um die Invaliditätspension umfalle, sei im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelt; nicht davon betroffen sind etwaige anspruchsberechtigte Angehörige sowie eine spätere Alterspension, so Beatrix Böhm von der PVA.

Sollte dem Mann aber ein ärztliches Gutachten eine psychische Erkrankung bescheinigen, könnte sich die Sachlage wieder ändern, heißt es dazu aus dem Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ).

Gesundheitszustand den Umständen entsprechend

Gerichtlich hat der Oststeirer nichts zu befürchten, denn laut Staatsanwaltschaft liege keine strafrechtliche Relevanz vor. Dem 56-Jährigen geht es den Umständen entsprechend gut - er wird nach wie vor intensivmedizinisch betreut; in den kommenden Tagen könnte er auf die normale Station verlegt werden, heißt es aus dem LKH Graz.