Weg frei für Wasserkraftwerk an der Sulm
Auslöser für den jahrelangen Rechtsstreit war der Umstand, dass die Wasserrechtsabteilung des Landes Steiermark das geplante Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm 2009 zunächst genehmigte, kurz darauf aber gegen ihren eigenen Bescheid Berufung einlegte. Gegen eben dieses Vorgehen wehrten sich die Projektwerber Peter Masser und Prinz Alfred Liechtenstein mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.
Höchstgericht gibt Beschwerde Recht
Nach zwei Jahren liegt nun die Entscheidung des Höchstgerichts vor und diese fällt zu Gunsten der Beschwerdeführer aus: Demnach ist es verfassungswidrif, wenn die Wasserrechtsbehörde gegen ihren eigenen Bescheid beruft - der zunächst erteilte positive Bescheid für das Wasserkraftwerk bleibt damit aufrecht. Masser und Liechtenstein sprechen von einem „Sieg der Vernunft über irrationale Ängste und Panikmache“.
Natura 2000/Andrea Bund
Auch umweltrechtlich keine Bedenken
Inhaltlich gibt es - zumindest in Österreich - schon länger grünes Licht für das Wasserkraftwerk - denn schon vor Jahren hat der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass durch das geplante Vorhaben „keine sichtbaren Auswirkungen auf die Umwelt gegeben sein werden“ und eine Beschwerde von Umweltlandesrätin Ute Pöllinger zurückgewiesen.
Weg frei für die Realisierung
Damit steht fest, dass das Ökostromprojekt an der Schwarzen Sulm rechtlich nicht mehr verhindert werden kann. Dazu die Projektwerber: „Wir freuen uns sehr, dass nach dieser langen und kräftezehrenden Verfahrensdauer jetzt endlich der Weg zur Realisierung des Kraftwerkes frei ist.“ Auch die Projektgegner müssten das Urteil so zur Kenntnis nehmen.
Grüne fordern neues Naturschutzverfahren
Diese allerdings wollen sich nicht so schnell geschlagen geben. Denn noch nicht erteilt wurde eine neue Baubewilligung, nachdem die alte bereits verjährt ist. Die Grünen appellieren nun an das Land, diese Bewilligung nicht zu verlängern und regen überdies ein neues neues naturschutzrechtliches Verfahren an, da zwei Teilstücke der Schwarzen Sulm als Naturdenkmäler deklariert seien.
Außerdem warnen die Grünen vor Strafzahlungen der EU - diese hatte schon im Jahr 2007 Verstöße gegen die EU-Naturschutzrichtlinien geortet und ein Verfahren eingeleitet. Dieses sei nach der Berufung des positiven Bescheids zwar eingestellt worden, könne aber jederzeit wieder aufgenommen werden.