Rechte Schläger zu mehreren Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen acht junge Männer aus der rechten Szene wegen schwerer Körperverletzung sind am Dienstag in Graz sechs Haftstrafen zwischen 18 Monaten und drei Jahren verhängt worden. Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen.

Angeklagte

ORF

Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen

Die Beschuldigten standen seit 12. März vor dem Grazer Straflandesgericht, weil sie im Jänner 2010 bei einer Geburtstagsfeier in einem Lokal mehrere Gäste durch Schläge und Tritte verletzt haben sollen - mehr dazu in Schläger-Prozess: Knochenbruch „gehört“ (23.3.2012). Zwei der Angeklagten wurden durch Zeugen entlastet - sie seien zum Zeitpunkt der Schlägerei nicht im Lokal gewesen, sie wurden daher freigesprochen.

Außerdem ging es um einen Vorfall beim Public Viewing während der WM 2010, bei der es während eines Spieles Deutschland gegen Ghana zu Ausschreitungen gekommen war und ebenfalls eine Person schwer verletzt wurde - mehr dazu in Kogler sagte im Schläger-Prozess aus (26.3.2012).

18 Monate bis drei Jahre Haft

Drei der Angeklagten, die auch einschlägige Vorstrafen aufweisen, wurden zu jeweils drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die anderen drei Schuldsprüche lauteten auf 18 Monate Haft. Der Richter sprach bei dem Vorfall in dem Lokal von einer Aktion eines „Schlägertrupps“ und nicht von einer „Wirtshausrauferei“. Die Urteile sind nicht rechtskräftig - sowohl die Verurteilten beriefen als auch der Staatsanwalt gegen die Freisprüche.

Gesondert verhandelt wird im Mai gegen zum Teil die selben Angeklagten wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, begangen auch bei den nämlichen gewalttätigen Vorfällen.