UVS: Tierschützer wollen Polizei klagen

Nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat eine Festnahme während einer Treibjagd bei Graz im Dezember des Vorjahres für rechtswidrig erkannte, will der Verein gegen Tierfabriken (VGT) gegen die Polizei gerichtlich vorgehen.

Der Tierschützer David Richter hatte am 4. Dezember 2011 in der Äußeren Ragnitz eine Fasanenjagd gefilmt - dabei kam es zu einem Wortwechsel mit der Polizei - mehr dazu in Tierschützer bei Treibjagd festgenommen (4.12.2011).

Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt

Obwohl vom Tierschützer keine körperliche Gewalt ausging, attackierte ihn ein Polizist von hinten und warf ihn zu Boden - laut UVS-Bescheid war dies rechtswidrig: Es wurde das Grundrecht auf persönliche Freiheit des Tierschützers verletzt.

Das UVS-Urteil

ORF

Laut UVS könne die „emotionale Fehlleistung“ des Polizisten den Willkürakt nicht entschuldigen

„Das ist auf jeden Fall ein großer Erfolg. Ich hab’ natürlich genau das erwartet und erhofft von einem Rechtsstaat, und es ist genau das bestätigt worden, was wir immer behauptet haben, nämlich dass diese Festnahme, dieser gesamte Akt, diese Handlung, die da gegen mich als aktiven Tierschützer gesetzt wurde, illegal ist“, so Richter.

Polizist hat überreagiert

Der von Richter angerufene UVS erkannte, dass der Polizist sich „zu einer emotionalen Fehlleistung“ hinreißen lassen habe, weshalb der Beschwerde Berechtigung zukomme und die Verfahrenskosten von rund 750 Euro zu übernehmen seien. Der Senat stellte außerdem fest, dass die Polizei den Tierschützer in seinen Rechten auf persönliche Freiheit und darauf, nicht erniedrigend behandelt zu werden, verletzt habe.

Schadenersatz und Körperverletzung

Wie es in der Aussendung hieß, forciere der VGT jetzt seine Anzeige gegen den Polizisten wegen Körperverletzung und plane eine Amtshaftungsklage auf Schadensersatz für Beschädigungen an Brille, Navigationsgerät und Videokamera. „Immer wird Polizeiwillkür gerechtfertigt, indem man Tierschützer Straftaten andichtet“, kommentierte VGT-Obmann Martin Balluch.