Strafantrag: Kurt Scheuch bleibt gelassen

Nach dem Rücktritt Uwe Scheuchs (FPK) soll sein Bruder Kurt dessen Funktionen übernehmen. Noch vor der Bekanntgabe des Wechsels brachte die Staatsanwaltschaft Graz einen Strafantrag gegen Kurt Scheuch ein - dieser bleibt gelassen.

Uwe Scheuch gab am Mittwoch überraschend bekannt, all seine Funktionen zurücklegen zu wollen, da der mediale Druck gegen seine Person zu groß geworden sei - mehr dazu in Uwe Scheuch zurückgetreten (kaernten.ORF.at) und in Streit über Neuwahl in Kärnten (news.ORF.at).

Der erstinstanzlich verurteilte Uwe Scheuch gab an, dass ihm sein Bruder Kurt als Parteichef folgen werde. Die Reaktionen darauf fielen kritisch aus - mehr dazu in Scheuch-Rücktritt: „Notwendiger Schritt“ und in Kritik an „Scheuch statt Scheuch“ (kaernten.ORF.at).

Bis zu drei Monate Haft

Bei einer Verurteilung drohen Kurt Scheuch drei Monate Haft oder eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen.

Strafantrag wegen Richterbeleidigung

Dann der Knalleffekt: Noch vor Bekanntwerden des Personalwechsels wurde am Dienstag ein Strafantrag gegen Kurt Scheuch ausgefertigt und am Mittwoch in der Früh beim Bezirksgericht Klagenfurt eingebracht.

„Gegenstand des Strafantrages ist, dass Kurt Scheuch im erstinstanzlichen Verfahren gegen seinen Bruder den Richter als ‚Kröte‘ bezeichnet haben soll. Das erfüllt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Beleidigung gemäß den Paragrafen 115 und 117 des Strafgesetzbuches“, so der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher.

Scheuch: „Das Bild spricht für sich“

Bei der Grazer Staatsanwaltschaft betont man, dass der Antrag hinausgegangen sei, noch bevor die neue politische Funktion Kurt Scheuchs bekannt geworden sei - dieser sieht das anders: „Wenn ich vorgestellt werde als Nachfolger meines Bruders als Landesrat hier in Kärnten und Parteiobmann, und erstaunlicherweise drei Stunden danach mein Anwalt von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt bekommt, dass ich jetzt ein Verfahren wegen Beleidigung bekomme, ja, dann spricht dieses Bild für sich. Wenn man den Menschen diese Geschichte wirklich so erzählen will, dass sei ein Zufall gewesen, dann werde ich in Zukunft mehrere Lottoscheine ausfüllen, weil dann werde ich hoffentlich auch mehrere Sechser hintereinander machen“, so Kurt Scheuch.

Prozessbeginn unklar

Laut Mühlbacher liege es nun im Ermessen des Bezirksgerichts Klagenfurt, die Sache selbst zu verhandeln oder den Fall aufgrund möglicher Befangenheit abzugeben - wann der Prozess beginnt, ist somit noch unklar. Kurt Scheuch sieht dem Verfahren jedenfalls gelassen entgegen: „Ich seh’ das sehr entspannt.“