Kurs für Hundehalter künftig Pflicht

Der sogenannte Hundekunde-Nachweis wird in der Steiermark Pflicht. Am Donnerstag beschloss die Landesregierung, dass, wer künftig einen Hund halten will, einen Kurs absolvieren muss.

Jahrelang gab es Diskussionen darüber, ob Hundehalter zu einem Kurs verpflichtet werden sollen. Nach dem Beschluss der Landesregierung ist nun für Ersthundebesitzer der Hundekunde-Nachweis künftig verpflichtend.

Steirische Tierheime sind überfüllt

Immer wieder werden Hunde ins Tierheim abgeschoben, weil sich die Besitzer vorab nicht über die Hundehaltung informiert haben und dadurch schnell überfordert waren. Die Folge: In den acht Tierheimen des Landes Steiermark sitzen derzeit 340 Hunde, für deren Erhaltung das Land im Jahr zwei Millionen Euro aufbringen muss.

Vierteljährliche Kurse in jedem Bezirk

Ab sofort wird einmal vierteljährlich in jedem steirischen Bezirk ein Kurs für den verpflichtenden Hundekunde-Nachweis angeboten - die Termine und Orte werden rechtzeitig über die jeweilige Bezirkshauptmannschaft den Gemeinden bekannt gegeben; Hundehalter erhalten sämtliche Informationen in dem für sie zuständigen Gemeindeamt.

Hundekunde-Nachweis, Hunde, Hundeführerschein

APA/dpa/Bernd Thissen

Der Kurs dauert etwa vier Stunden und kostet 40 Euro

Kurskosten trägt der Hundehalter

Die Abhaltung des Kurses für den Hundekunde-Nachweis erfolgt über die steirischen Amtstierärzte und umfasst eine Ausbildung im Ausmaß von etwa vier Stunden. Dabei lernen die Hundehalter vorwiegend die Grundlagen der Hundeführung sowie die Grundkenntnisse in Haltungsfragen; weiters stehen die Themen Haftung, Eigenverantwortlichkeit, Zeitaufwand und Kosten, Tierschutz, Kennzeichnung und die Frage, welcher Hund für mich der richtige ist, im Mittelpunkt. Die Kosten für den verpflichtenden Hundekunde-Nachweis belaufen sich auf 40 Euro; getragen werden die Kosten vom Hundehalter.

Hundesteuer wird erhöht

Die an die Gemeinde zu entrichtende Hundesteuer gab es schon bisher in unterschiedlicher Höhe - sie beläuft sich ab sofort auf 60 Euro pro Hund pro Jahr. Sollte ein Hundehalter - abgesehen vom verpflichtenden Kurs für den Hundekunde-Nachweis - zusätzlich freiwillige Kurse wie zum Beispiel die Begleithundeprüfung belegen, reduziert sich die Hundesteuer um 50 Prozent auf 30 Euro pro Hund und Jahr. Kann ein Hundehalter den verpflichtenden Hundekunde-Nachweis nicht erbringen, erhöht sich die Hundesteuer dagegen von 60 Euro auf 120 Euro.

Halter von Wachhunden zahlen weniger Steuer

Lediglich 50 Prozent der Hundesteuer bezahlen Halter von Wachhunden zur Bewachung land- und forstwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe sowie Halter von Wachhunden, die ein Gebäude bewachen, das mehr als 50 Meter - in Graz mehr als 100 Meter - von anderen Gebäuden entfernt liegt. Der verpflichtende Hundekunde-Nachweis ist für die Wachhunde jedenfalls zu erbringen.

Land sieht Befreiungen vor

Gänzlich ausgenommen von dem Hundekunde-Nachweis wie auch der Hundesteuer sind die Halter von Diensthunden öffentlicher Wachen und des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals, Halter von Blindenhunden und speziell ausgebildeten Hunden zum Schutz hilfloser Personen, die Halter von Hunden in konzessionierten Bewachungsunternehmen sowie Hunden in behördlich bewilligten Tierheimen. Wer die Prüfung zum tierschutzqualifizierten Hundetrainer absolviert hat, braucht ebenso keinen Hundekunde-Nachweis.

SPÖ und ÖVP mit Lösung zufrieden

SPÖ und ÖVP begrüßen die Einführung des Hundekunde-Nachweises. Das Ziel ist es laut dem zuständigen Landesrat Johann Seitinger (ÖVP), „mehr Sicherheit, mehr Bewusstsein und mehr Verantwortung mit und für den Hund zu schaffen“. „Nach jahrelangen Verhandlungen ist es endlich gelungen, eine Lösung zu finden, mit der in Zukunft wohl alle leben können“, so der Klubobmann der SPÖ, Walter Kröpfl.