NS-Prozess: Zwei Jahre teilbedingte Haft für Radl

Im NS-Wiederbetätigungsprozess am Grazer Straflandesgericht ist Mittwoch Nachmittag ein Urteil gefallen. Fünf der zehn Angeklagten wurden nicht rechtskräftig schuldig gesprochen, der Oststeirer Franz Radl fasste zwei Jahre teilbedingte Haft aus, acht Monate davon muss er absitzen.

Mit insgesamt fünf Schuld- und fünf Freisprüchen endete am Grazer Straflandesgericht am Mittwoch der Neonaziprozess gegen den Oststeirer Franz Radl und weitere Mitangeklagte.

Franz Radl im Grazer Straflandesgericht

ORF

Radl will alle Rechtsmittel gegen das Urteil ausschöpfen

Fünf Freisprüche, fünf Schuldsprüche

Vier der Angeklagten wurden zu bedingten Haftstrafen zwischen drei und zwölf Monaten verurteilt. Allein der Hauptangeklagte Franz Radl fasste eine teilbedingte Haftstrafe von 24 Monaten aus, acht Monate davon muss er in Haft verbüssen. Sowohl die Angeklagten, als auch die Staatsanwaltschaft kündigte Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Radl wurde von den Geschworenen für schuldig befunden, Flugblätter verteilt und zwei Websites für Holocaust-Leugner Gerd Honsik mit einschlägigem Material betreut zu haben. Freisprüche bekam er wegen des Vorwurfs der Verteilung der Aufkleber und einer CD für Volksschulkinder.

Angeklagten forderten Freisprüche

In ihren Schlussworten vor den Geschworenen bekannten sich noch alle zehn Angeklagten der nationalsozialisitischen Wiederbetätigung nicht schuldig, mit Ausnahme von Franz Radl baten daher alle um Freisprüche. Einige von ihnen argumentierten damit, dass ihre einschlägigen Sprüche und Gesänge auf jugendliche Dummheit zurückzuführen seien, andere gaben an, die Rechtslage verkannt zu haben. Die Zeiten der Rebellion sei nun aber vorbei, sagte einer.

Radl verzichtet auf Ausführungen

Auf Rechtfertigungen jeder Art verzichtete der Hauptangeklagte Franz Radl, da es keine Beweise gebe. Das „rhetorische Feuerwerk“ des Staatsanwalts sei damit mit „Schall und Rauch“ verpufft. Auch wolle Radl nicht um ein mildes Urteil betteln: „Wenn Sie mich wegen meiner Gesinnung für schuldig halten, dann geben Sie mir lebenslang“, so der Hauptangeklagte.

Die Schlussplädoyers des Staatsanwalts und der Verteidigung erfolgten bereits am Dienstag. Während der Verteidiger auf Freispruch plädierte, attestierte der Ankläger Radl eine „außerordentliche Gefährlichkeit“ und forderte eine unbedingte Haftstrafe - mehr dazu in NS-Prozess geht in die Schlussphase. Ein Urteil wird Mittwoch Nachmittag erwartet.