Fall Oliver: Internationale Obsorge für Mutter

Neue Entwicklung im Fall Oliver: Laut einer Entscheidung des OGH hat Olivers Mutter auf internationaler Ebene die Obsorge für ihren Sohn. Sollte sich der Vater mit Oliver außerhalb Dänemarks bewegen, droht ihm eine Verhaftung.

Prozess

APA/Markus Leodolter

Bewegt sich Olivers Vater außerhalb von Dänemark, droht ihm eine Verhaftung

Österreich sei international zuständig, um zu bestimmen, wer die Obsorge hat, sagt die Anwältin von Olivers Mutter, Britta Schönhart - nun habe der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass es die Mutter ist: „Nach österreichischem Recht ist die Mutter alleine obsorgeberechtigt über Oliver. Das bedeutet, dass diese Alleinobsorge der Mutter von Oliver nicht nur in Österreich, sondern auch international gilt“, sagt Schönhart.

Vater hat Obsorge nur in Dänemark

Der Vater hat nur in Dänemark die Obsorge; sobald er mit Oliver aus Dänemark ausreist, macht er sich der Kindesentziehung strafbar und kann verhaftet werden. Immerhin sei Oliver seit seiner Entführung aus Österreich im April 2012 beim Schengener Informationssystem als entführtes Kind gelistet und in ganz Europa zur Fahndung ausgeschrieben, so die Anwältin.

Verfahren geht in Österreich und Dänemark weiter

Das Verfahren in dem Sorgerechtsfall geht unterdessen in Dänemark und Österreich weiter. Olivers Mutter brachte den Fall beim Prozessbewilligungsamt in Dänemark ein und beantragte eine Zulassung zum Höchstgericht. Britta Schönhart ist zuversichtlich, dass dem Antrag stattgegeben wird, „weil die zweitinstanzliche Entscheidung nicht einstimmig erfolgt ist“, so die Anwältin.

„Es hat einen Richter gegeben, der die Rechtsansicht des OGH in Österreich geteilt hat und zwar, dass meine Mandantin sehr wohl legal ausgereist ist, weil sie zum Zeitpunkt der Ausreise die alleinige Obsorge gehabt hat - sowohl nach österreichischem als auch nach dänischem Recht“, so Schönhart weiter.

Entscheidungen werden bis Ende Februar erwartet

Das Oberlandesgericht Graz wiederum wird über die Berufung des Vaters zu urteilen haben, der Ende September in Graz wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden war. Beide Entscheidungen werden bis Ende Februar erwartet.

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