Nach Platzsturm: Weitere GAK-Fans verurteilt
Eigentlich sollte der 8. Juni 2012 für den Grazer Traditionsfußballclub ein großer Tag werden: Im Relegationsspiel in Hartberg sollte der Aufstieg in die Erste Liga fixiert werden - doch es sollte anders kommen.
ORF
Sieben Verletzte - sieben Festnahmen
Rund 50 „Rote Teufel“ stürmten beim Spielstand von 3:0 für Hartberg das Spielfeld. Zahlreiche Gegenstände flogen in Richtung Polizei, die letztlich mit 180 Beamten durchgriff. Sieben Personen wurden festgenommen, sieben erlitten Verletzungen. Der ÖFB bestätigte das 3:0 für Hartberg, der GAK musste 20.000 Euro bezahlen und zwei „Geisterspiele“ austragen - all das trug auch zum unrühmlichen Ende des Traditionsvereins bei - mehr dazu auch in Tumulte: GAK-Hooligans stürmten Spielfeld (8.6.2012).
Schon im Februar waren elf GAK-Fans verurteilt worden - mehr dazu in GAK-Hooligans verurteilt (6.2.2013); drei weitere Verfahren wurden damals ausgeschieden, die drei Männer standen nun am Donnerstag vor Gericht.
Zwei Geständnisse
Zwei der Angeklagten gestanden die Vorwürfe sofort, einem Fanclub wollten sie jedoch nicht angehören. Während der eine mit einer Werbetafel und einem Metalleimer nach den Polizisten warf, prügelte der andere einen der eigenen Fans mit unzähligen - laut Staatsanwalt „stakkato-artigen“ - Schlägen auf der Tribüne nieder.
„Ich schäme mich für den Blödsinn“
Das Beweisvideo der Attacke wollte der Angeklagte im Gerichtssaal nur ungern sehen. „Können wir auf das Video verzichten? Ich schäme mich jetzt schon für den Blödsinn“, gestand der GAK-Anhänger ein, musste letztlich seine Schläge aber noch einmal mitansehen. Auch vom zweiten Angeklagten gab es eindeutige Aufzeichnungen: „Ich wollte aber keinen verletzen. Es tut mir leid.“
Der dritte GAK-Fan auf der Anklagebank hatte sich von Anfang an für nicht schuldig erklärt, und dem Gericht gelang es auch nicht, bei den Dokumentationen des Platzsturms einen Beweis für seine Schuld zu erbringen. Außerdem meinten Zeugen, er habe nichts gemacht: „Ich habe ihn in den Arm genommen, er hat wegen der Niederlage geweint“, meinte eine seiner Bekannten. Eine Sturmhaube habe er jedoch sehr wohl getragen: „Ja, ich weiß, die war Schwachsinn, aber ich wollte nicht, dass mich jemand auf Fotos erkennt.“ Er wurde freigesprochen.
Zwei Verurteilungen, ein Freispruch
Die beiden anderen Angeklagten, die bereits neun bzw. 19 Mal wegen ähnlicher Delikte vor Gericht waren, wurden zu 15 Monaten Haft verurteilt, wobei einer der beiden fünf Monate unbedingt absitzen muss; jener, dem die Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen wird, muss eine Anti-Aggressions-Therapie absolvieren. Außerdem wurde über beide ein dreijähriges Fußballplatzverbot verhängt.
Der Staatsanwalt kündigte beim Freispruch Nichtigkeitsbeschwerde an; bei den Verurteilungen gab er einmal keine Erklärung ab und im anderen Fall wollte er Berufung einlegen - die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.