Klage eines Ex-Spielsüchtigen - Land in Zugzwang

Die Frage, ob Gesetze beim kleinen Glücksspiel umgangen und die Vorschriften überhaupt kontrolliert werden, wirft ein Schadenersatzprozess auf, den ein ehemals spielsüchtiger Steirer gegen eine Automatenfirma führt. Das Land prüft, dem Verfahren beizutreten.

Die Anwältin des ehemals Spielsüchtigen, Julia Eckhart, behauptet in dem Verfahren, dass Einsatz- und Gewinnbeschränkungen umgangen werden: „Spielautomaten werden nach dem Veranstaltungsgesetz genehmigt, wobei dem Ansuchen nur ein Gutachten eines von der Automatenfirma beauftragten Sachverständigen beigelegt ist.“

„Nur fiskalpolitisches Interesse“

Ihre Vermutung: Die Behörde interessiert sich fiskalpolitisch, nicht aber aus Gründen des Spielerschutzes für die korrekte Aufstellung der Geräte. So gelten zwar Höchsteinsatz und -gewinn von 50 Cent bzw. 20 Euro, diese Limits würden aber über spieltechnisch mögliche Zusatzschritte locker umgangen.

Die Anwältin des früheren Vermögensberaters, der seine Strafe wegen Betrugs verbüßt hat und nun knapp 350.000 Euro zur Schadenswiedergutmachung haben möchte, fordert das Land auf, dem Verfahren beizutreten - was nun laut einem Bericht des „Falter“ auch tatsächlich geprüft wird.

Beitritt zum Verfahren wäre „Vorsichtsmaßnahme“

Alfred Temmel, Leiter des Verfassungsdienstes, bestätigt, dass man sich vermutlich anschließen werde, „ein Vorsichtsmaßnahme für allfällige Folgeverfahren“. Unklar ist noch, auf welcher Seite, also aufseiten des Klägers oder der Beklagten. „Wir handeln im Interesse des Landes, das ist keine politisch-moralische Frage“, heißt es von der zuständigen Abteilung des Landes.

KPÖ warnt vor „gemeinsamer Sache mit Industrie“

In einer Aussendung warnte die KPÖ am Mittwoch davor, dass das Land „gemeinsame Sache mit der Glücksspielindustrie“ machen könnte und kündigte eine Dringliche Anfrage an. Man habe wiederholt darauf hingewiesen, dass das Glücksspielgesetz in der Steiermark systematisch gebrochen werde. "Das Land muss seine jahrelang versäumte Verantwortung endlich wahrnehmen und für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Alles andere würde auf eine skandalöse Komplizenschaft der Politik mit der Glücksspielindustrie hinauslaufen“, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Die nächste Verhandlungsrunde im Landesgericht für Zivilrechtssachen ist für den 8. Juli angesetzt - dann wird ein psychiatrisches Gutachten entscheiden, ob der Kläger geschäftsfähig war oder nicht. Wenn nicht, dann dürfte über ein abgekürztes Verfahren wohl zu seinen Gunsten entschieden werden; wird ihm die Geschäftsfähigkeit attestiert, könnte an dem Fall die Problematik des Kleinen Glücksspiels durchexerziert werden. Bei einem Prozess in Wien, wo allerdings das Land direkt geklagt worden war, sind vor einiger Zeit die Ansprüche abgewiesen worden.

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