Polit-Groteske um Schwarze Sulm

Der Bau des Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm wird immer mehr zur Polit-Groteske. Während Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) eine Weisung aus Wien haben möchte, sieht Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) Voves in der Pflicht.

Sulm

Natura 2000/Andrea Bund

Das Problem: Wer ist für die Prüfung bestimmter Bescheide zuständig?

Während an der Schwarzen Sulm bereits die Bagger aufgefahren sind - mehr dazu in Baustart für Sulmkraftwerk verhindert (15.5.2013) - und die Kraftwerksgegner ankündigten, den Fluss bewachen zu wollen, um eine Baufortsetzung unmöglich zu machen - mehr dazu in Schwarze Sulm: Kraftwerksgegner als „Wachen“ - tobt zwischen dem Land Steiermark und dem Bund ein Streit darüber, wer eigentlich politisch für die Prüfung bestimmter Bescheide zuständig ist.

EU-Verfahren gegen Wasserrechtsbescheid

Nach zehnjähriger Planung liegen eigentlich alle Behördenbescheide vor, allerdings spießt es sich am Wasserrechtsbescheid. Gegen Österreich läuft ein EU-Verfahren wegen des Verstoßes gegen EU-Richtlinien - es könnten Bußgelder in der Höhe von 60 Millionen Euro drohen.

Berlakovich: „Eines der letzten Naturjuwele“

Umweltminister Berlakovich forderte nun am Freitag Landeshauptmann Voves auf, den Bau des Kraftwerks stoppen zu lassen: „Die Schwarze Sulm ist eine einzigartige Flusslandschaft, eines der letzten Naturjuwele in Österreich, und die gilt es zu schützen.“

Voves sieht keine Möglichkeit, Bau zu verhindern

Voves wiederum sagt, er könne den Bau nicht stoppen und verweist auf ein Wasserrechtsverfahren der Landesregierung, um alle Rechtsbescheide zur Schwarzen Sulm noch einmal zu prüfen - das Verfahren wird laut Voves noch bis zum Frühjahr 2014 dauern, vorher gebe es keine Möglichkeit den Bau des Kraftwerks zu verhindern. Wenn Berlakovich eine raschere Lösung wolle, müsse er eine Weisung erteilen, so Voves in einem Brief an den Minister.

„Seit wann Befehl aus Wien notwendig?“

Berlakovich wiederum sieht die Verantwortung eindeutig beim Landeshauptmann: „Ich halte nichts von einem Ping-Pong, wer da irgendetwas machen muss. Ganz klar: Der Landeshauptmann ist die oberste Wasserrechtsbehörde und hat zu handeln. Ich habe dem Landeshauptmann unsere Experten angeboten, die ihn gerne dabei unterstützen werden, dass man dieses Verfahren schneller abwickelt, aber jetzt ganz ehrlich, Hand auf’s Herz: Seit wann braucht ein steirischer Landeshauptmann einen Befehl aus Wien? Er soll handeln und die Gesetze vollziehen.“

Aus dem Büro von Voves hieß es dazu am Freitag knapp: "Die Experten des Landes kontaktieren die Experten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, damit gewährleistet ist, dass das Verfahren nach § 21 a Wasserrechtsgesetz so schnell wie möglich abgewickelt werden kann.“

Sollten aufgrund eines rechtswidrigen Bescheides Strafzahlungen an die Europäische Union zu leisten sein, werde der Bund prüfen lassen, ob die Kosten nicht das Land Steiermark tragen wird müssen, so Berlakovich.