Erstes legales Jazzkonzert in Buschenschank

Lange waren Jazzkonzerte in Buschenschänken per Gesetz verboten - ein Südsteirer musste deshalb sogar Strafe zahlen. Nun wurde das Gesetz geändert, womit dem ersten legalen Jazzkonzert in einer Buschenschank nichts mehr im Wege steht.

„In einer Buschenschank sind organisierte Tanz- und Musikveranstaltungen verboten, ausgenommen Veranstaltungen zur Brauchtumspflege“: So stand es bis vor einem halben Jahr noch im Paragraf 4 des Steirischen Buschenschankgesetzes.

300 Euro Strafe für Südsteirer

Genau das wurde dem Murecker Rudolf Kolleritsch zum Verhängnis: Weil er am 7. Juli des Vorjahres ein Jazzkonzert - also laut Gesetz keine Veranstaltung zur Brauchtumspflege - in seiner Buschenschank durchgeführt hatte, musste er 300 Euro Strafe zahlen.

Als der Fall bekannt wurde, nahm sich ausgerechnet die selbsternannte „soziale Heimatpartei“ FPÖ der Sache an, und so wurde das steirische Buschenschankgesetz, das ursprünglich aus dem Jahr 1979 stammt und vor zwölf Jahren zum ersten Mal novelliert wurde, neuerlich geändert.

Buschenschankgesetz geändert

In der neuen Fassung, die der Landtag im Jänner einstimmig beschloss, heißt es jetzt: „In einer Buschenschank sind organisierte Tanz- und Musikveranstaltungen verboten, ausgenommen Veranstaltungen zur Brauchtumspflege und kulturübergreifende musikalische Veranstaltungen.“

Damit werden also auch Musikveranstaltungen aus anderen Kulturkreisen - also etwa Blues, Latin oder Jazzkonzerte - möglich. Rudolf Kolleritsch macht nun am Donnerstag die Probe aufs Exempel: mit dem ersten legalen Jazzkonzert in einer Buschenschank, zu dem Künstler aus Österreich, Italien und den USA erwartet werden.