Gelähmter Ex-Häftling will Schmerzensgeld

In Graz hat ein Prozess begonnen, in dem ein ehemaliger Häftling die Republik auf Schmerzensgeld klagt: Eine Amtshandlung in der Justizanstalt Karlau soll bei ihm zu einer Querschnittlähmung geführt haben. Der Mann fordert 150.000 Euro.

Passiert ist der Vorfall vor rund zweieinhalb Jahren in der Grazer Justizanstalt Karlau: Der Mann soll sich gegen die Verabreichung einer Spritze gewehrt haben, darauf soll er von Justizwachebeamten niedergerungen und in der Folge schwer verletzt worden sein - mehr dazu in Karlau-Häftling nach Randalen gelähmt (steiermark.ORF.at; 18.4.2012).

Häftling will Schadenersatz

ORF

Vorwurf: Lange nicht behandelt

„Medizinische Untersuchung verspätet“

Seit Donnerstag wird nun in Graz prozessiert: Der gebürtige Wiener will vom Staat 150.000 Euro Schmerzensgeld. „Man hat sich auf ihn gekniet, hat ihn überwältigt und ihn dann nackt und gefesselt an Händen und Füßen in eine Absonderungszelle gebracht. Er hatte Schmerzen, hat auch nach einem Arzt gefragt. Es wurde erst verspätet eine medizinische Untersuchung durchgeführt“, sagt die Anwältin des Häftlings, Karin Prutsch.

Der Vorwurf des Häftlings: Die Mediziner hätten ihn nur durch die Plexiglasscheibe angesehen und nicht behandelt. Zwei Tage später wurde der Häftling bewusstlos ins Krankenhaus gebracht - als er aufwachte, war er querschnittgelähmt.

Häftling will Schadenersatz

ORF

Anwalt der Republik beruft sich auf Gutachten

Der Anwalt der Republik bezweifelt allerdings, dass die Querschnittlähmung eine Folge der damaligen Amtshandlung ist, auch ein Gutachten im Strafverfahren gegen die beteiligten Justizorgane sei zu diesem Schluss gekommen. „Dazu kommt noch, dass vorgeworfen wird, die ärztliche Behandlung wäre nicht rechtzeitig erfolgt. Tatsächlich hat sich aber herausgestellt, dass der Kläger sämtliche Untersuchungen verweigert hat, das heißt, möglicherweise wäre seine Erkrankung früher erkannt worden, hätte er sich früher untersuchen lassen“, sagt Herbert Arzberger von der Finanzprokuratur.

Richterin will weiteres Gutachten

Rund 20 Zeugen sind zum Prozess im Grazer Zivillandesgericht geladen: Justizwachebeamte, Ärzte, Psychiater, Krankenschwestern. Ob der klagende Häftling mit seiner Schadenersatzforderung durchkommt, wird sich zeigen. Die Richterin will ein neuerliches Gutachten in Auftrag geben. Ein Urteil dürfte nicht vor Herbst zu erwarten sein. Das Strafverfahren gegen die Justizorgane ist eingestellt worden.