Impfkritischer Arzt: Berufsverbot aufgehoben

Der Verwaltungsgerichtshof hat das Berufsverbot gegen einen weststeirischen Arzt gekippt. Vier Jahre lang durfte Johann Loibner nicht ordinieren, weil er sich dezidiert und wiederholt gegen Impfungen aussprach.

Vor vier Jahren ließ die Ärztekammer den Ligister von der Ärzteliste streichen, da er sich in Vorträgen und Publikationen vehement gegen Impfungen aussprach - dieses Berufsverbot wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun für rechtswidrig erklärt, Loibner wurde wieder in die Ärzteliste aufgenommen.

Schulimpfung

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Loibner sprach sich immer wieder gegen Impfungen aus

Arzt fordert Schadenersatz

„Ich denke, dass ich in einem Monat meine Praxis wieder öffnen kann“, sagt Loibner. Er will auf Schadenersatz klagen, weil er seit 2009 nicht ordinieren durfte; wie hoch die Summe sein soll, weiß Loibner aber noch nicht. An seiner Einstellung zu Impfungen hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert: Loibner ist der Ansicht, dass bei keiner Impfung ein direkter Nutzen nachgewiesen werden kann, die Impfschäden seien aber umso höher.

Kritik bei Impfstammtisch: Kein Grund für Berufsverbot

Hauptgrund für das Berufsverbot seitens der Ärztekammer war Loibners Kritik bei sogenannten Impfstammtischen - das sei aber zu wenig, sagt Heinz Kail, Sprecher des Verwaltungsgerichtshofes: „Wenn konkret ein Patient zu ihm kommt und sagt, dass er eine Tetanusimpfung braucht, und der Arzt gibt sie ihm nicht - das könnte ein Grund sein, ihm die Arztbefugnis zu entziehen. Davon wissen wir aber nichts.“ Außerdem, so heißt es weiter von Seiten des Verwaltungsgerichtshofes, sei noch nie ein Mensch aufgrund Loibners Tätigkeit zu Schaden gekommen.

Ärztekammer nimmt Urteil zur Kenntnis

Die Ärztekammer nimmt das Urteil zur Kenntnis; noch ist nicht klar, ob weitere Erhebungen angestellt werden. Werden weitere Beweise gegen Loibner gefunden, könnte das Berufsverbot aber erneut verhängt werden.