Missbrauch in Jugend-WG: Urteile gefällt

In Graz standen am Freitag drei 17 Jahre alte Burschen vor Gericht. Sie haben Mädchen in einer Grazer Jugend-WG jahrelang sexuell missbraucht. Die Urteile lauten 18 beziehungsweise 24 Monate Haft. Zwei Burschen haben ihre Urteile angenommen.

Prozess gegen Jugendliche

ORF

Die Öffentlichkeit wurde nach der Verlesung der Anklageschrift ausgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Graz warf den drei jugendlichen Angeklagten in mehreren Fällen Körperverletzung, Nötigung, sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung vor.

Über drei Jahre hinweg sollen die drei angeklagten Jugendlichen sexuelle Gewalt an vier jüngeren Mädchen ausgeübt haben, so die Anklage. Das jüngste Opfer in der Wohngemeinschaft für besonders schwierige und teils aggressive Jugendliche war zu Beginn der Übergriffe erst acht Jahre alt. Anfang August 2013 war die Anklage fertig - mehr dazu in Anklage nach Missbrauch in Grazer Jugend-WG (steiermark.ORF.at; 2.8.2013).

Taten mit dem Handy gefilmt

„Sie haben sich unmittelbar nacheinander an den Mädchen vergangen, teilweise auch gemeinsam, indem die anderen das Opfer festgehalten haben“, schilderte Anklägerin Katharina Tauschmann die Taten. Dabei hätten sie „gelacht und sich amüsiert, teilweise auch mit dem Handy gefilmt“. Die drei nun 17 Jahre alten Burschen aus Brasilien, der Dominikanischen Republik und Österreich haben alle einen schwierigen psychosozialen Hintergrund. Sie lebten gemeinsam mit anderen Jugendlichen zu neunt in einer sozialpädagogischen Jugend-WG der Stadt Graz.

Zwei Burschen nahmen Urteil an

Für schwere Vergewaltigung gibt es einen Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren Haft. Weil die Burschen mit 17 Jahren noch jugendlich sind, drohten ihnen nur bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Am Freitagnachmittag fällte der Richter dann die Urteile. Sie lauten: 24 Monate Haft für den Burschen aus Österreich und den Burschen aus Brasilien, 18 Monate Haft für den 17-Jährigen aus der Dominikanischen Republik. Dieser und der Österreicher nahmen die Urteile an, der dritte Jugendliche erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung zu den Urteilen ab. Diese sind damit nicht rechtskräftig.

Therapie und „Zeichen setzen“

Er wolle mit seinen Urteilen ein Zeichen setzen, sagte der Richter in der Begründung. Wie kompliziert der Fall ist, zeigte die Tatsache, dass die Staatsanwältin trotz aller Leiden der Mädchen betonte: „Es geht nicht nur um die Opfer, sondern auch um die Täter“ und verwies auf die Vorgeschichte der Burschen. Die Staatsanwältin sprach auch die schwer zerrütteten Verhältnisse der Angeklagten an, nicht um die Taten zu entschuldigen, aber um Gründe zu finden, warum so etwas geschen kann, und um Sanktionen zu setzen, dass so etwas nie wieder geschen wird. Die drei Jugendlichen bekannten sich von Anfang an schuldig und haben zur Aufklärung des Falls beigetragen. Nicht die Strafen sollen heute im Vordergrund stehen, sondern die Therapiemöglichkeiten, sagten die Verteidiger der Angeklagten.

Ermittlungen gegen Mutter

Als sich ein inzwischen zwölf Jahre altes Opfer seiner Mutter anvertraute, flog der Fall heuer im März auf. Die Mutter eines der Burschen soll, nachdem sie von den Vorfällen erfahren hat, mit Gewalt gegen ihren Sohn reagiert haben - derzeit wird daher auch gegen sie ermittelt. Eingestellt wurden hingegen die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes.