Diözese muss für Massen-SMS Strafe zahlen

Die Diözese Graz-Seckau ist für ihre Massen-SMS-Aktion zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Mai des Vorjahres wurden Kurzmitteilungen an säumige Kirchenbeitragszahler versandt. Das verstoße aber gegen das Gesetz, heißt es im bereits rechtskräftigen Bescheid.

Die Diözese hat mit ihrer Aktion gegen das Telekomgesetz verstoßen. Demnach ist die Zusendung elektronischer Post ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung an mehr als 50 Adressaten gerichtet ist.

Weniger als 10.000 Euro Strafe

Die Höchststrafe für ein solches Vergehen liegt bei 37.000 Euro. Man müsse weniger als 10.000 Euro zahlen, bestätigt am Dienstag die Diözese einen Artikel in „Der Standard“. Der Bescheid ist bereits rechtskräftig. Man werde keine weiteren Mahn-SMS mehr verschicken, eine Beschwerde gegen den Bescheid schätze man als nicht sehr erfolgreich ein, weshalb die Angelegenheit für die Diözese damit erledigt sein dürfte.

SMS an 17.000 säumige Zahler

Die SMS wurde im Mai 2012 an rund 17.000 Personen versandt. Es folgten anonyme Anzeigen und auch eine amtswegige Verfolgung durch das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten. Bei der Diözese Graz-Seckau ging man davon aus, dass der Paragraph 107 des Telekommunikationsgesetzes nur dann gilt, wenn man Werbe-SMS verschickt. Ein Gutachten sollte diese Meinung untermauern – mehr dazu in SMS-Aktion der Katholischen Kirche zulässig (23.5.2012).

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