Fall Oliver: Strafe für Vater reduziert

Die Strafe für den dänischen Vater im Fall Oliver ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht geändert worden. Der Mann wurde wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu sechs Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.

Vater von Oliver im Gerichtssaal

APA/Markus Leodolter

Bei der Verhandlung im Juni war der Däne anwesend

Sowohl der Vater des Buben als auch die Mutter sind am Mittwoch nicht zur Verhandlung gekommen. Der Däne war im Juni wegen schwerer Nötigung und Kindesentziehung verurteilt worden, hatte aber sofort Berufung eingelegt. Ebenso die Mutter des Kindes, die rund 183.000 Euro Schmerzensgeld forderte und nur 1.000 Euro zugesprochen bekam - mehr dazu in Fall Oliver: Staatsanwalt will unbedingte Haft (6.9.2013).

„Kein typischer Fall“

Der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu gering, es wurde zumindest ein unbedingter Teil gefordert. „Das ist kein typischer Fall von Kindesentziehung, es ging dem Vater immer nur um das Wohl des Kindes. Und zuerst hat die Mutter das Kind nach Österreich mitgenommen, es war nur eine Rückholung“, war die Meinung des Anwalts des Vaters. „Hier stehen Rechtsordnungen einander gegenüber“, so der Staatsanwalt, der keine höhere, aber eine teilweise unbedingte Strafe - Geld oder Haft - forderte.

7.200 Euro Strafe und sechs Monate bedingt

Die Anwältin der Mutter forderte ein höheres Schmerzensgeld und begründete dies unter anderem mit der Arbeitsunfähigkeit ihrer Mandantin aufgrund einer „posttraumatischen Belastungsstörung.“ Das Gericht setzte die bedingte Haftstrafe des Vaters auf sechs Monate herab, dafür muss er nun 7.200 Euro zahlen. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.