Missbrauchs-Klage: Kritik an „absdurdem Urteil“

Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt übt heftige Kritik am Urteil des Landesgerichtes Leoben bei einer Missbrauchsklage. Ein ehemaliger Zögling des Stiftes Admont soll von zwei Patres missbraucht worden sein. Das Gericht wies die Klage ab.

Die Abweisung der Klage begründet das Gericht damit, dass nicht das Stift, sondern nur die Republik Österreich als Schulhalter in die Pflicht genommen werden könne - mehr dazu in Missbrauchs-Klage gegen Stift Admont abgewiesen (15.11.2013).

„Unrechtsurteil“ soll weiter bekämpft werden

Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, spricht von einem „absurden Urteil“. Er geht davon aus, dass es in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Auf jeden Fall werde man dieses „Unrechtsurteil in allen nationalen und internationalen Instanzen bekämpfen“, so Rothwangl. Die Gewalttaten hätten sich auch nicht in der Schule ereignet, sondern im Internat, das auch vom Stift Admont geführt worden sein soll. Dieser Sachverhalt sei dem Richter umfassend dargestellt, aber aus unerfindlichen Gründen dann ignoriert worden, sagt Rothwangl.

Plattform spricht von „finsteren Befürchtungen“

Rothwangl kritisiert auch, dass solch sensible Verfahren in der Region abgehalten werden. „Zu übermächtig und dominant dürfte das Stift Admont sein“, so der Obmann der Plattform. Laut Gerichtsurteil müsse der Staat in die Pflicht genommen werden. Das würde laut Rothwangl bedeuten, dass alle Lehrer und Erzieher für Gewalttaten an Zöglingen zivilrechtlich nicht belangt werden könnten, sondern der Staat haften müsste.

„Wenn sich auch die Republik Österreich nicht zuständig erklären würde, hätten wir die erschreckende Situation, dass in Österreich kein kirchlicher Täter für seine Missbrauchs- und Gewaltverbrechen zivilrechtlich belangt werden kann. Damit wäre unsere finsterste Befürchtung Realität, dass Zöglinge in kirchlichen Einrichtungen in diesem Land vogelfrei sind“, kritisiert der Obmann in einer Aussendung.

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