Kein Happy End für Oliver und seine Mutter

Ein Happy End ist in dem Obsorgestreit nicht in Sicht - Oliver wird Weihnachten und seinen siebenten Geburtstag am 27. Dezember nicht bei seiner Mutter verbringen. Mittlerweile wird der von seinem Vater nach Dänemark entführte Bub von Interpol gesucht.

Wie Mario Hejl vom Bundeskriminalamt bestätigte, wurde Oliver auf Betreiben der Mutter und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft auf die Interpol-Fahndungsliste genommen.

Aufnahme auf Fahndungsliste wohl „zahnlos“

Damit sei im Fall einer Anhaltung aber nicht automatisch die Rückführung des Kindes verbunden: „Es geht um die Ermittlung des Aufenthaltsortes. Ist der bekannt, wird Kontakt mit den Behörden in Österreich und Dänemark aufgenommen, und die haben zu entscheiden, was passiert“, so Hejl. Weil es aber in dem Obsorgestreit von dänischen und österreichischen Gerichten konträre Auffassungen gibt, dürfte es wohl auch bei einer Anhaltung zu keiner Lösung kommen - unter dem Strich also eine eher „zahnlose Geschichte“, wie Experten meinen.

Nur zwei Telefonate im ganzen Jahr

„Neuigkeiten gibt es keine, außer dass Dänemark zum wiederholten Male die Entscheidung der UN-CEDAW Frauenkonvention in Bezug auf Zugang zu Oliver ignoriert hat“, erzählt die Mutter. Außer zwei Telefonaten, das letzte Anfang August, gab es heuer keine Kontakte, die fast täglichen Kontaktnahmeversuche der Mutter via Telefon oder Skype gehen regelmäßig ins Leere; auch Geschenke seien nicht weitergegeben worden, so die Grazerin.

Beispiellose Auseinandersetzung um Sorgerecht

Der „Fall Oliver“ als beispiellose Auseinandersetzung um das Sorgerecht war am 3. April 2012 eskaliert: Olivers dänischer Vater beging vor einem Kindergarten in Graz - laut späterer Verurteilung durch ein österreichisches Gericht - Kindesentziehung und Nötigung, indem er den Kleinen mit einem Komplizen in ein Auto verfrachtete und, nach einem Wagenwechsel, nach Dänemark fuhr.

Dem Vorhalt der Kindesentführung konterte er, dass seine Ex-Lebensgefährtin den Buben zwei Jahre zuvor in Dänemark „entführt“ habe. Er hatte damals von einem dänischen Gericht die alleinige Obsorge zugesprochen bekommen - die österreichische Justiz sah und sieht sie hingegen bei der Mutter. Weil Dänemark dem Haager Kinderentführungs-Übereinkommen nur mit Einschränkungen beigetreten ist, wurde ein Rückführung abgelehnt - mehr dazu auch in Fall Oliver: Strafe für Vater reduziert (8.10.2013).

„Er wird zurückkommen“

Die Mutter zog mit ihrer Anwältin Britta Schönhart alle Register - bis zur Petition ans EU-Parlament und zu einer Klage gegen den dänischen Staat, den für sie ein dänischer Anwalt eingebracht hat. „Er wird zurückkommen“, ist die Grazerin überzeugt, auch wenn ihre Sorge, dass Oliver Schaden nehmen könnte und sich ihr zunehmend entfremdet, groß ist.