Zwei Rapper wegen Verhetzung verurteilt
Ausschlaggebend für die Anklage gegen die beiden Rapper aus Graz, einer kurdischer, der andere ägyptischer Herkunft, sind drei Musikvideos auf einer Internetplattform. Sie sind nach wie vor online und haben bis zu 150.000 Klicks. Laut Staatsanwalt würden zwei dieser Lieder den Suchtgifthandel gutheißen, das dritte Video würde antisemitisch verhetzen.
Kunst oder nicht
Beide Angeklagten, einer ist 23, der andere 25 Jahre alt, sind vorbestraft, unter anderem wegen Suchtgifthandels. Das Gericht beschäftigte vor allem die Frage, ob solche Gangsterraps Kunst sind oder nicht und, wo die Kunst ihre Grenzen hat. Das sei unerheblich, sagte der Staatsanwalt, für ihn seien beide Angeklagten „nicht nur Gangsterrapper sondern antisemitische Hetzer“ - und er zitierte aus den Texten, etwa „ich werde im Dschihad sterben“. Dazu kämen Gesten wie Halsabschneiden oder Schießen auf Menschen.
Entschuldigung der Angeklagten
Das sei schlichtweg falsch verstanden worden, verteidigen sich die Angeklagten und entschuldigen sich dafür. „Wir sind keine Hetzer oder Judenhasser“, sagen sie einstimmig. Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch in allen Anklagepunkten, die Verteidigung fordert einen Freispruch.
Freiheitsstrafen und Geldstrafen
„Schuldig in allen Anklagepunkten“, sagte das Gericht und verurteilte die beiden Rapper zu bedingten Freiheitsstrafen von sechs und elf Monaten sowie zu Geldstrafen. Die Richterin stellte allerdings auch fest, dass solche Musikvideos als Kunst zu verstehen sind. Auch die Kosten des Verfahrens haben die Angeklagten zu tragen. Der Staatsanwalt meldete Berufung und Beschwerde an, im Gerichtssaal wurde es laut. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.