Stift Admont: Missbrauchsprozess neu aufgerollt

Der Rechtsstreit zwischen dem Stift Admont, zwei Patres und einem ehemaligen Zögling geht weiter. Der Zögling wollte wegen Missbrauchs auf Schadenersatz klagen, war jedoch damit gescheitert. Jetzt wurde seiner Berufung stattgegeben.

Der bisherige Hauptstreitpunkt drehte sich darum, dass die Beteiligten unterschiedlicher Meinung darüber sind, wer für den Missbrauch des Mannes in den 1960er Jahren zur Verantwortung zu ziehen ist. Denn dass der heute 59-Jährige tatsächlich gewalttätig behandelt worden war, anerkannte die Klasnic-Kommission bereits im Jänner 2013 und sprach dem Opfer 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zu.

Stift: Staat als Schulerhalter zuständig

Der ehemalige Zögling wollte danach auf dem zivilrechtlichen Weg vom Stift Admont und den beiden mittlerweile pensionierten Patres 410.000 an Schadenersatz einklagen - mehr dazu in Missbrauch: Stift Admont vor Gericht (16.9.2013). Das Stift war jedoch der Ansicht, dass die Republik Österreich als Schulerhalter des Stiftes zu klagen sei. Der Richter schloss sich dieser Ansicht an. Er sah eine „Unzulässigkeit des Rechtsweges“ - mehr dazu in Missbrauchsklage gegen Stift Admont abgewiesen (15.11.2013). Der Zögling legte gegen dieses Urteil Berufung ein, dieser wurde vom Oberlandesgericht (OLG) stattgegeben.

Neuverhandlung noch nicht fix

Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Runde: Der Schadenersatzfall könnte wieder vor der ersten Instanz - dem Zivilgericht Leoben, das die Klage ursprünglich abgewiesen hatte - landen. Die beiden Patres sollen dem ehemaligen Zögling nun die Kosten für den Rekurs ersetzen.

Doch neu verhandelt wird nur, wenn die Berufung tatsächlich standhält - und das ist noch fraglich. Denn auf Betreiben des Stiftes und der Patres wurde der Berufungsbeschluss vom OLG für eine Prüfung beim Obersten Gerichtshof (OGH) zugelassen. Prüft der OGH, könnte die Berufung des Zöglings doch noch abgelehnt werden.

Plattform wirft Richter parteiische Haltung vor

Kritik übte erneut die Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“. Dort hatte man die Aufhebung des ersten Urteils erwartet, das die Plattform als „absurd“ bezeichnete. Laut einem Sprecher der Plattform sei der zuständige Leobener Richter „eigenen Angaben zufolge selbst Absolvent des Benediktinerstifts Seckau, einer Schwesternschule von Admont“. Die Plattform sprach von einem „seltsamen Beigeschmack“ und stellte eine mögliche parteiische Haltung des Richters in den Raum.

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