Angriff auf Tierschützer: Polizist verurteilt

Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Körperverletzung und Verleumdung ist am Montag in Graz ein Polizist zu einer Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt worden. Er soll 2011 bei einer Treibjagd einen Tierschutzaktivisten fixiert und verletzt haben.

Gemeinsam mit einem Kollegen hielt der Tierschützer im Dezember 2011 eine seiner Meinung nach illegale Treibjagd auf Zuchtfasane in Kainbach bei Graz auf Video fest. Im März 2013 stand der angeklagte Polizist bereits vor Gericht, der Prozess endete damals aber mit einem sogenannten Unzuständigkeitsurteil und musste neu aufgerollt werden - mehr dazu in Prozess gegen Polizisten wird neu aufgerollt (11.3.2013); im Dezember des Vorjahres musste der Prozess vertagt werden, da ein Gutachter erkrankt war - mehr dazu in Angriff auf Tierschützer: Polizist vor Gericht (9.12.2013).

Angeblich mehrere Schläge

Der Hintergrund der Anklage: Bei der Treibjagd im Dezember 2011 riefen die Jäger die Polizei. Bei der Identitätsfeststellung kam es zu einem Gerangel. Der angeklagte Beamte, ein heute 49-jähriger Gruppeninspektor, fühlte sich angegriffen, versetzte dem Tierschützer angeblich mehrere Schläge, fixierte ihn etwa 20 Minuten auf dem Boden - alles aufgezeichnet von der laufenden Kamera der Aktivisten. Später gab der Polizist an, der Tierschützer hätte ihn zuerst attackiert, was sich laut Staatsanwaltschaft aber als falsch herausgestellt hat - daher auch der Vorwurf der Verleumdung.

Video

ORF

Polizist beteuerte Unschuld

Die von den Tierschützern aufgezeichnete Amtshandlung stand bei der ersten Verhandlung im Dezember im Mittelpunkt des richterlichen Interesses. Auf dem Video ist der angebliche tätliche Angriff auf den Beamten nicht klar zu erkennen, sehr wohl aber die beginnende Fixierung am Boden, trotzdem beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.

Der Tierschützer habe ihn zuerst im Hals- und Gesichtsbereich attackiert; außerdem habe er sich durch das „aggressive und dauerhafte Filmen in Gesichtshöhe“ irritiert gefühlt, sagte der Angeklagte. Dass er dem Aktivisten mehrere Schläge versetzt haben soll, was auf dem Video übrigens auch nicht zu erkennen ist, bezeichnet der Gruppeninspektor als „Falschaussage des Tierschützers“.

Verteidigung: „Reine Provokation“

Videoaufzeichnungen von Amtshandlungen sind in Österreich grundsätzlich erlaubt, in diesem Fall seien sie aber eindeutig zu weit gegangen, so der Verteidiger des Polizisten, der den Tierschützern „reine Provokation“ vorwirft. Die Aufnahmen seien danach auch massiv im Internet - zum persönlichen Nachteil seines Mandanten - verbreitet worden, so der Verteidiger.

Angeklagter gestand Fehler ein

Bei der Verhandlung am Montag wollte der vorsitzende Richter vom Angeklagten wissen, ob er sich dazu durchringen könne zu sagen, dass er einen Fehler gemacht habe. „Ja, wenn das so gesehen wird, schon. Aber wenn man von Anfang an provoziert wird, ist es schwierig“, meinte der angeklagte Polizist. Das Urteil - eine viermonatige bedingte Haftstrafe und 2.400 Euro Geldstrafe - ist nicht rechtskräftig.