Landtag: Kinderlärm soll als zumutbar gelten

Immer wieder ziehen Anrainer vor Gericht, wenn in ihrer Nähe ein Kinderspielplatz oder Kindergarten entsteht. Damit soll künftig Schluss sein: Der Landtag fordert, dass die Zumutbarkeit von Kinderlärm gesetzlich verankert wird.

Es ist ein Zeichen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft, das der steiermärkische Landtag mit seinen Initiativen setzt: So fällt im Baugesetz Kinderlärm künftig nicht mehr unter den Begriff schädliche Umwelteinwirkung. Kinderspielplätze, Betreuungseinrichtungen oder Schulen gelten damit nicht mehr als unzumutbare Belästigungen - in diesem Punkt sind sich alle Parteien einig, wenngleich KPÖ und Grüne das neue Baugesetz insgesamt nicht mittragen.

Spielplatz in Gols

ORF

Geht es nach dem steiermärkischen Landtag, sollen störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, künftig als Ausdruck kindlicher Entfaltung zumutbar sein

„Kinder sind keine Rasenmäher“

Auf Initiative der Kommunisten beschloss der Landtag außerdem, dass die Zumutbarkeit von Kinderlärm generell gesetzlich verankert wird. Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler sagt, „dass es ein Signal braucht, dass der Lärm, der durch spielende Kinder verursacht wird, nicht mit anderen Lärmarten gleichzusetzen ist. Kinder sind keine Rasenmäher, und Kinder gehören nicht hinter Lärmschutzwände. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich halte es für ein großes Armutszeichen einer Gesellschaft, wenn sie den Lärm, den Kinder verursachen, als unzumutbar bezeichnet.“

„Einrichtungen können nicht mehr verzögert werden“

Der ÖVP-Abgeordnete Bernhard Ederer - er ist auch Obmann eines Betreibers von Betreuungseinrichtungen - kritisiert, dass es seit einigen Jahren immer öfter Einsprüche gegen geplante Kindergärten gibt: „Jetzt können Einrichtungen nicht mehr verzögert werden, das ist ein großer Schritt.“ Für die SPÖ begrüßt der Abgeordnete Gerald Schmid, „dass Kinderlärm kein Lärm ist, um es vereinfacht zu sagen, obwohl es vielleicht für manche Menschen nicht die beste Musik ist. Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg.“

„Als Ausdruck kindlicher Entfaltung zumutbar“

Konkret fordert der Landtag die Bundesregierung und die Landesregierung auf, entsprechende Gesetzesvorlagen zu erarbeiten: Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sollen künftig als Ausdruck kindlicher Entfaltung zumutbar sein.