Homosexuelle Männer wollen Blut spenden

Homosexuelle Männer sollen in Österreich Blut spenden dürfen - das fordert die Antidiskriminierungsstelle Steiermark in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) bereits zum zweiten Mal innerhalb von eineinhalb Jahren.

Anlass ist ein aktueller Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Fall in Frankreich. Konkret soll eine Frage im Blutspendefragebogen abgeändert werden. Homosexuelle Männer gelten derzeit in Österreich als Risikogruppe für Blutspenden, 4,7 Prozent der homosexuellen Blutspendeprobanden beim Roten Kreuz haben Aids.

Frage 30 „muss geändert werden“

Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, erklärt ihr Anliegen: „Unsere Forderung ist, dass die Fragestellung im Blutspendefragebogen vom Roten Kreuz geändert wird, das ist die Frage 30. Da heißt es: Hatten Sie als Mann Sex mit einem anderen Mann?“ Beantwortet man diese Frage mit Ja, ist man von der Blutspende ausgeschlossen. Die Frage sei diskriminierend und müsse abgeändert werden, so Grabovac.

Sexuelle Orientierung nicht entscheidend

Der springende Punkt sei nicht die sexuelle Orientierung, sondern das sexuelle Verhalten: Es gebe einen Unterschied, ob man in einer homosexuellen Beziehung lebe oder ungeschützten Geschlechtsverkehr habe, egal welcher sexuellen Orientierung man angehöre, so Grabovac, die betont, dass sich auch heterosexuelle Personen dementsprechend risikohaft verhalten könnten.

Homosexueller Franzose klagte

Dass das sexuelle Verhalten ausschlaggebend sei, habe auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs nun im Fall eines homosexuellen Franzosen, der sein Recht auf Blutspenden eingeklagt hatte, erkannt. „Ein Gutachten wurde darüber erstellt, und die Europäische Kommission hat schon in ihren Empfehlungen im Jahr 2004 dargelegt, dass nach dem Sexualverhalten gefragt werden kann, aber nicht nach der sexuellen Orientierung“, sagt Grabovac.

Angesichts der EuGH-Stellungnahme zum Fall in Frankreich müsse man Sicherheit und Antidiskriminierung abwägen, so Kurt Hudabuinigg, der ärztliche Leiter des Blutspendedienstes des Roten Kreuzes: „Das internationale Rote Kreuz und ich begrüßen dieses Urteil. Im Vordergrund steht natürlich die Sicherheit. Wenn dieses EuGH-Urteil nun umgesetzt wird, kann auf lange Sicht diese vom EuGH dargestellte Diskriminierung verschwinden.“ Auf kurze Sicht könne das allerdings sicher nicht geschehen, da kein Staat und keine Organisation den ersten Schritt machen wolle.

Erhöhtes Risiko durch Sex unter Männern

Noch immer seien beispielsweise 60 Prozent der Neuinfektionen mit Hepatitis und HIV auf Geschlechtsverkehr unter Männern zurückzuführen. Ein EuGH-Urteil, das darauf laute, sich an die Antidiskriminierungsgesetze zu halten, müsse dazu führen, dass eine individualisierte Spende von Männern, welche Geschlechtsverkehr mit anderen Männern haben, in Zukunft möglich sei, so Hudabuinigg.

Er sei sich allerdings sicher, dass es bei Blutkonservenempfängern zu keiner Verunsicherung kommen würde, sollte homosexuellen Männern die Spende gestattet werden. Es sei eine lösbare Frage, ein Restrisiko bleibe immer und bei jeder Person übrig. Der Leiter des Blutspendedienstes schließt ab: „Die Sicherheit haben wir, die Antidiskriminierung müssen wir entwickeln.“

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