Historisches Gehöft nach Formfehler abgerissen

Einer der historisch ältesten Bauernhöfe der Steiermark ist der Spitzhacke zum Opfer gefallen. Der Eigentümer nutzte einen Formalfehler des Denkmalschutzbescheides, der behoben und nicht rechtzeitig repariert wurde.

Das Bauernhaus vulgo Mang in der Gemeinde St. Peter am Kammersberg im Bezirk Murau soll auf einen karolingischen Großhof bzw. Königshof des neunten Jahrhunderts zurückgehen und prägte das Ortsbild. „Das Gebäude wies bemerkenswerte mittelalterliche Bausubstanz mit zahlreichen gotischen Baudetails auf“, erklärten Markus Landerer und Claus Süss von der Initiative Denkmalschutz.

Historisches Gehöft

APA/Initiative Denkmalschutz

Bescheid aufgehoben - Bagger kamen

Das Bundesdenkmalamt (BDA) hatte sich im Mai 2013 eingeschaltet, als die Baubehörde einen Abrissbescheid erließ. Es wurde mittels Mandatsbescheid wegen „Gefahr in Verzug“ die sofortige Unterschutzstellung verfügt und nach einem Ermittlungsverfahren im September bescheidmäßig begründet. Dieser Bescheid wurde angefochten und am 23. Juni vom Bundesverwaltungsgericht - wegen nicht ordnungsgemäßer elektronischer Paraphierung - aufgehoben - tags darauf fuhren die Bagger auf.

Beamte waren auf Urlaub

„Es war wohl kein Zufall, dass zu diesem Zeitpunkt die leitenden Beamten im Bundesdenkmalamt bzw. Landeskonservatorat Steiermark auf Urlaub waren“, meinten die Vertreter der Initiative. Diesem vermuteten Zusammenhang widerspricht Bernd Euler-Rolle, Stellvertreter der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes Barbara Neubauer: „Der Gebietsverantwortliche wandte sich an die Rechtsabteilung. Unter Berufung auf die neue Spruchpraxis, derzufolge Gefahr im Verzug deutlich begründbar sein muss, entschied sich diese, keinen neuerlichen Mandatsbescheid zu erlassen“. Zu der - offensichtlich falschen - Einschätzung hatte unter anderem der Umstand geführt, dass die Bestandsfähigkeit des Objektes mit der vom BDA geförderten Dachsanierung hergestellt worden sei.

„Unglückliche Verkettung von Umständen“

Ein „bedauerlicher Einzelfall“ und eine „unglückliche Verkettung von Umständen“, meint Euler-Rolle: „Leider ist es nicht gelungen, den Eigentümer vom Wert zu überzeugen und ihn dazu zu bringen, andere Optionen ins Auge zu fassen.“ Die Initiative Denkmalschutz formulierte schärfer: „Die Zerstörung von wertvollem Kulturgut wegen eines Formfehlers ist besonders schmerzhaft für das sowieso schon stark reduzierte ländliche Kulturerbe in Österreich.“