Suizidversuch vor Mordprozess

Am Mittwoch hätte sich in Graz ein 39-jähriger Mann wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin verantworten sollen - die 55-Jährige war im Jänner in Frohnleiten nördlich von Graz in ihrem Bett erwürgt worden. Allerdings versuchte der Angeklagte, sich in der Nacht das Leben zu nehmen.

Schon vor der Tat soll es öfter zum Streit zwischen dem späteren Opfer und ihrem Lebensgefährten - sie lebten seit 2005 zusammen - gekommen sein. Dabei ging es hauptsächlich um Geld - der Angeklagte gilt als spielsüchtig und versetzte immer wieder Schmuck und Münzen seiner Lebensgefährtin in Pfandhäusern. Um ähnliche Angriffe auf ihre Wertsachen zu verhindern, besorgte sich die 55-Jährige Tresore, wodurch der gebürtige Tschetschene keinen Zugang hatte.

Streit artete aus

In den Tagen vor dem Mord hatte der Angeklagte mehrere tausend Euro verspielt, weshalb es wieder zu Streit kam; die Frau konnte zu dem Zeitpunkt wegen starken Übergewichts und einer Hüftoperation nur schwer gehen.

Als der 39-Jährige in den Abendstunden des 13. Jänner Geld zum Spielen holen wollte, artete die Auseinandersetzung aus: Laut Anklage würgte der Beschuldigte seine Lebensgefährtin und schlug dann ihren Kopf gegen die Bettkante. Am Ende habe er ihr Gesicht so lange auf die Matratze gedrückt, bis die Frau erstickte - zu diesem Schluss kam das gerichtsmedizinische Gutachten - mehr dazu in Mord in Frohnleiten: Streit wegen Spielsucht (16.1.2014).

Geständnis am Tag danach

Nach der Tat dürfte der 39-Jährige die Tresore geplündert haben und nach Wien zu seiner Schwester geflüchtet sein; am Tag danach kam er nach Graz zurück und stellte sich der Polizei. Der Angeklagte zeigte sich grundsätzlich geständig, an den genauen Hergang will er sich aber nicht erinnern können; seither ist der Mann in Untersuchungshaft.

Mit Ritzverletzungen an den Armen gefunden

Mittwochfrüh wurde der 39-Jährige mit Ritzverletzungen an den Armen aufgefunden, so die Auskunft des Grazer Straflandesgerichts; er sei nicht ansprechbar gewesen und umgehend ins Krankenhaus gebracht worden. Was sich in der Nacht genau abspielte und wie schwer die Verletzungen sind, ist noch nicht bekannt - Anzeichen für einen möglichen Selbstmord-Versuch habe es davor aber keine gegeben.

Staatsanwaltschaft: Suizidversuch nicht vorhersehbar

Auch bei der Staatsanwaltschaft Graz geht man davon aus, dass der Suizidversuch nicht vorhersehbar war. Die U-Häftlinge und deren Kommunikation nach außen würden ständig kontrolliert - bei Verdachtsmomenten hätte man in der Justizanstalt sofort reagiert. Auch aus dem psychologischen Gutachten, dass im Zuge der Anklageerhebungen erstellt wurde, sei keine Selbstmordgefahr abzuleiten gewesen, so die Staatsanwaltschaft Graz.

Wie es mit dem Prozess weitergehen wird, hängt von der Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten ab, die das zuständige Schwurgericht in den nächsten Wochen festzustellen hat. Mit dem 3. September wurde aber bereits ein Termin für die Fortsetzung festgelegt.