Fußfessel für Hannes Kartnig

Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig ist im Frühjahr wegen Steuerhinterziehung und schweren Betrugs zu 15 Monaten Haft und 5,5 Mio. Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Haft wird er aller Voraussicht nach im Hausarrest verbringen.

Die technischen Voraussetzungen für die Fußfessel seien gegeben, hieß es aus der Justizanstalt Graz-Jakomini, wo die Entscheidung über die Fußfessel gefällt wird.

Bescheid noch nicht offiziell

Eigentlich sei man noch in der Prüfungsphase, weil für die vollzuglichen Voraussetzungen die Stellungnahme des Vereins Neustart noch fehle, sagte Kurt Schmiedbauer, der stellvertretende Leiter der Justizanstalt: Es gehe in Richtung Fußfessel, den Bescheid habe man offiziell aber noch nicht erlassen.

„Kein Promibonus, aber auch kein Malus“

Für Hannes Kartnig habe es keinen Promibonus gegeben, aber auch keinen Malus - man behandle ihn wie jeden anderen Staatsbürger auch, so Schmiedbauer. Kartnigs Anwalt Michael Pacher sagte, man habe die Fußfessel beantragt und gehe davon aus, dass Kartnig sie auch bekomme - mehr dazu in Hannes Kartnig beantragt Fußfessel (1.7.2014).

Strafantritt ist vermutlich im Lauf des September. In Kartnigs Haus wird vorher das Gegenstück der Fußfessel montiert, dann wird ein eingeschränkter Bereich im Haus definiert, innerhalb dessen Kartnig sich bewegen darf. Es werde ein Aufsichtsprofil über seinen Tagesablauf erstellt, sagte Schmiedbauer, also definiert, wann er anwesend sein muss und wann er abwesend sein darf, um etwa zu arbeiten, oder für Arztbesuche.

Bezahlung der Millionenstrafe noch offen

Noch offen ist, ob und wie Kartnig die Geldstrafe von 5,5 Mio. Euro aufbringen wird. Laut Pacher wurde ein Antrag auf Aufschiebung beantragt. Gelingt es Kartnig nicht, die Strafe zu bezahlen, erfolgt eine Exekution und, so diese nicht erfolgreich ist, die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe von voraussichtlich abermals 15 Monaten. Für den Fall, dass ein Teilbetrag von rund zwei Mio. Euro erlegt und damit die Ersatzarreststrafe auf neun Monate reduziert werden kann, gäbe es die Möglichkeit, diese Reststrafe in Form von gemeinnützigen Leistungen abzuleisten - mehr dazu in Kartnig: Altersheim statt Gefängnis? (1.5.2014).

Der ehemalige Sturm-Graz-Präsident und Unternehmer wurde im Frühjahr wegen Steuerhinterziehung und schweren Betrugs zu 15 Monaten unbedingter Haft und 5,5 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt - mehr dazu in 15 Monate Haft für Hannes Kartnig (22.4.2014). Ein Teil des Prozesses - dabei geht es um falsche Angaben über den Kartenverkauf gegenüber den Fußballverbänden - muss aber noch wiederholt werden, weshalb sich die Strafe noch erhöhen könnte. Einen Termin für diese Verhandlung gibt es noch nicht.