Mitschunkeln statt Hitlergruß: Ex-SJ-Chef verurteilt

Das Oberlandesgericht Graz hat den Schuldspruch gegen den ehemaligen Chef der Sozialistischen Jugend Graz, Sebastian Pay, wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage bestätigt. Er hatte einen angeblichen Hitlergruß bei einer FPÖ-Wahlveranstaltung angezeigt.

Pay hatte angegeben, im September des vergangenen Jahres bei der FPÖ-Wahlschlusskundgebung in Graz mit Heinz-Christian Strache den Hitlergruß beobachtet zu haben. Er stellte ein Foto ins Internet und schickte es den Medien, das Männer mit erhobenem ausgestreckten rechten Arm zeigt, auch erstattete die Sozialistische Jugend Anzeige - mehr dazu in Anzeige nach Nazi-Gesten bei FPÖ-Kundgebung (24.9.2013).

Kundgebung

SJ Graz/ORF.at

Vorwürfe bestätigten sich nicht

Die Ermittlungen bestätigten die Vorwürfe jedoch nicht: Das Verfahren gegen die Kundgebungsteilnehmer wurde eingestellt, weil sich der vermeintliche Hitlergruß als Mitschunkeln im Zuge eines Musikstücks erwiesen habe, heißt es von der Staatsanwaltschaft - mehr dazu in Verfassungsschutz: Keine Nazi-Gesten (26.9.2013).

Staatsanwalt: „Offensichtliche Lüge“

Der Staatsanwalt sprach beim Prozess im März von einer offensichtlichen Lüge des Angeklagten und einer Verleumdungshandlung, wie er sie sei 20 Jahren nicht mehr gesehen habe; die von Pay veröffentlichten Bilder seien absichtlich so ausgewählt worden, dass sie zur Missinterpretation verleiten.

Pay: „Aufforderung nicht gehört“

Pay wiederum sagte damals aus, er habe gesehen, wie die Burschen, die etwa zehn Meter von ihm entfernt standen, die Hand hoben und habe dies in dem Moment als Hitlergruß wahrgenommen. Die Aufforderung der Musikgruppe auf der Bühne, die Hände in die Höhe zu halten, um mitzuschwingen, wollte er aufgrund der lauten Musik und des Trillerpfeifenlärms nicht gehört haben - mehr dazu in Mitschunkeln statt Hitlergruß: SJ-Chef verurteilt (14.3.2014)

Sechs Monate bedingt, 1.440 Euro unbedingt

Wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage wurde Pay zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt - und das Oberlandesgericht Graz bestätigte nun dieses Urteil. Pay sagte, die Entscheidung des Gerichtes sei zu respektieren, er habe derzeit alle politischen Funktionen ruhend gestellt; ob er in Zukunft politisch tätig sein werde, habe er noch nicht entschieden.