Kartnig in Oper: Vollzugsdirektion prüft jetzt genauer

Die Vollzugsdirektion nimmt den Opernbesuch von Hannes Kartnig mit Fußfessel zum Anlass, um Anträge künftig genauer zu prüfen. Sein Antrag habe keinen Besuch von öffentlichen Veranstaltungen beinhaltet. Im Wiederholungsfall droht Kartnig die Inhaftierung.

Peter Prechtl ist der Leiter der Vollzugsdirektion und hat damit die Oberaufsicht über die 27 österreichischen Justizanstalten. Kartnig habe einen Antrag auf „Aufrechterhaltung von familiären Kontakten“ gestellt. Er hätte aber wissen müssen, dass darunter kein Besuch von öffentlichen Veranstaltungen fällt, sagt Prechtl.

Bei Wiederholung droht Inhaftierung

Kartnig sei diesbezüglich vor dem Beginn des Hausarrests auch ausführlich aufgeklärt worden. Mit der Ermahnung durch die Justizanstalt Graz-Jakomini – mehr dazu in Mit Fußfessel in Oper: Kartnig beim „Rapport“ - sei die Sache vorerst erledigt. Prechtl stellt aber auch klar, dass Kartnig keinen Kredit mehr hat: „Sollte sich das wiederholen, hat er mit einer Ablöse aus dem elektronisch überwachten Hausarrest zu rechnen.“ Das heißt, er würde in den normalen Vollzug kommen, wie die Inhaftierung genannt wird.

Kein Vorwurf gegen Justizanstalt

Rechtlich sei alles korrekt abgelaufen, betont der Leiter der Vollzugsdirektion. Die Justizanstalt Graz-Jakomini habe keinen Fehler gemacht. Einen gewissen Handlungsbedarf sieht Prechtl trotzdem. „Grundsätzlich ist der Anstalt nichts vorzuwerfen. Aber wir müssen uns in Zukunft offensichtlich genauer anschauen, was mit diesen Ansuchen bezweckt wird und was in dieser Zeit genau gemacht wird.“

Fall wird bei Treffen diskutiert werden

Hannes Kartnig wird daher schon bald alle österreichischen Justizanstalten beschäftigen. „Im November treffen sich wieder die Justizanstalten und die Verantwortlichen für die Fußfesseln. Da werden wir genau diesen Fall sehr ausgiebig und breit besprechen und was kann man daraus lernen.“

Der Leiter der Vollzugsdirektion hofft, dass durch den Fall Kartnig der Fußfessel allgemein kein größerer Imageschaden entsteht. Diese sei grundsätzlich eine gute Sache und man habe damit schon viel Positives bewirkt. Man sollte sich sogar einen weiteren Ausbau des elektronisch überwachten Hausarrests überlegen, sagt Prechtl.