Fußfessel aberkannt: Kartnig in Haft

Hannes Kartnig ist wieder in Haft. Der elektronische Hausarrest für den Ex-Sturm-Graz-Präsidenten ist Mittwochnachmittag von den Justizbehörden widerrufen worden. Der 63-Jährige war mit Fußfessel in der Oper und in einem Luxusrestaurant gesichtet worden.

Strenge Regeln

Der elektronische Hausarrest mit Fußfessel unterliegt eigentlich strengen Regeln - mehr dazu in Hausarrest soll Justizanstalten entlasten.

Ob Kartnig dabei gegen die Auflagen der elektronischen Fußfessel verstoßen hat oder die Justizanstalt Graz-Jakomini das Essen in einem Wiener Luxushotel, möglicherweise anlässlich des Geburtstages - mehr dazu in Hannes Kartnig feierte in Wiener Luxushotel -, genehmigt hat, war die zentrale Frage. Diese konnte am Mittwoch in einem Gespräch zwischen Peter Prechtl, dem Leiter der Vollzugsdirektion, und Josef Adam, dem Leiter der Justizanstalt Graz-Jakomini, geklärt werden.

„Gegen die Auflagen der Justizanstalt verstoßen“

Der elektronische Hausarrest wurde für den Ex-Sturm-Graz-Präsidenten widerrufen, der 63-Jährige muss nun in den Strafvollzug. Das teilte Erich Huber-Günsthofer von der Vollzugsdirektion im Justizministerium mit. Kartnig habe gegen Auflagen der Leitung der Justizanstalt Graz-Jakomini verstoßen. Er habe nun drei Tage Zeit, die Entscheidung mittels Beschwerde zu bekämpfen, so Huber-Günsthofer weiter. Die Entscheidung sei von der Grazer Anstaltsleitung getroffen worden. Kartnig soll sich bereits wieder in der Haftanstalt Graz-Jakomini befinden.

Anwalt: „Mit zweierlei Maß gemessen“

Im Vorfeld des Gesprächs sagte Kartnigs Anwalt Roland Kier noch, der Termin in Wien sei von der Justizanstalt genehmigt gewesen: „Das Einzige, was da nicht besonders förderlich ist - wenn der Geschäftskunde sagt, er geht in dieses Hotel, dass er dann dort in diesem Hotel isst. Von einer Geburtstagsfeier, wie das jetzt momentan kolportiert wird, weiß ich nichts.“

Kier räumte aber ein, dass die dabei entstandene Optik keine gute sei: „Die Optik ist nicht förderlich, weil für Herrn Kartnig natürlich andere Gesetze gelten als für alle anderen Mitbürger - wenn er nur in Graz die Herrengasse hinaufmarschiert, rufen schon zehn Leute in der Justizanstalt an und beschweren sich darüber, dass er dort in Freiheit spazieren darf - das Wesen der Fußfessel ist aber, dass genau das möglich sein soll. Das Problem ist, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und bei Herrn Kartnig alles, was er tut, in der Öffentlichkeit passiert und es dort nicht gebilligt wird.“

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A. Kandioler-Kiml und J. Varga berichten in „Steiermark heute“ über die Aberkennung der Fußfessel für Hannes Kartnig

Bereits einmal beim „Rapport“

Erst vor einer Woche hatte der Ex-Präsident des Fußball-Bundesliga-Clubs Sturm Graz mit einem ähnlichen Auftritt in der Öffentlichkeit für Irritationen gesorgt. Er besuchte - obwohl er wegen Steuerhinterziehung 15 Monate lang eine Fußfessel tragen muss - die Opernpremiere von „La Tosca“ in Graz. Rechtlich war das in Ordnung.

Dennoch äußerte der Verein Neustart, der Menschen mit Fußfesseln begleitet, Verständnis für Leute, die sich fragen würden, ob ein Opernbesuch noch Strafe sei - mehr dazu in Mit Fußfessel in Oper: Kartnig beim „Rapport“ und in Kartnig in Oper: Vollzugsdirektion prüft jetzt genauer (beide 20.10.2014).