Keine Beweise für organisiertes Betteln
Auf politischer Ebene ist erneut die Bettlerdiskussion aufgeflammt. Die Freiheitliche Partei hat am Dienstag im Landtag in einer Dringlichen Anfrage an SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves verlangt, das Landessicherheitsgesetz zu verschärfen, was letztlich aber abgelehnt wurde - mehr dazu in KPÖ und FPÖ blitzten im Landtag ab (25.11.2014).
Kein Gesetzesverstoß
Und auch die Polizei kann die Behautung der FPÖ, dass ein Großteil der Bettler von bandenähnlichen Organisationen gelenkt werde, nicht bestätigen. Zwar gebe es Anzeichen, dass ein Teil der Bettler organisiert vorginge - dazu gehöre etwa die gemeinsame Anfahrt in die Innenstadt, ein gemeinsamer Plan, wer wo steht. Aber das sei kein Gesetzesverstoß, sagt Stadtpolizeikommandant Kurt Kemeter: „Organisiertes Betteln in der Weise, dass man mit einem Auto fährt, dass man Unterkunft gewährt, ist in der Steiermark nach unserem Landesgesetz nicht verboten.“

ORF
Nur aggressives Betteln führt zur Anzeige - 280 davon gab es heuer bereits
Ausbeutung nicht nachweisbar
Die zweite Form des sogenannten organisierten Bettelns sei, dass hinter den Bettlern Organisationen stünden, die abkassierten und die Bettler ausbeuteten. In diesem Fall müsste man von schwerer Nötigung, möglicherweise auch von Menschenhandel sprechen. Doch dafür fehlten in Graz die Beweise: „Es geht hier um Aussagen von Betroffenen. Denn dass hier diese Ausbeutung stattfindet, ist objektiv schwer nachzuweisen. Aussagen von Opfern sind meistens der Anknüpfungspunkt, um hier zu etwaigen Hintermännern und Tätern im Ausland zu kommen.“
Generell seien die Formen des organisierten Verbrechens von Graz aus schwer aufdeckbar, weil grenzüberschreitend, sagt Kemeter. Dafür sei das Bundeskriminalamt zuständig. Die Grazer Polizei hat zur Kontrolle des Bettlerwesens aber eine eigene Gruppe, die schwerpunktmäßig in Zivil kontrolliert und eng mit der Ordnungswache zusammenarbeitet.
280 Anzeigen wegen Bettelns
Die Schwerpunktkontrollen der Grazer Polizei hätten zwar heuer zu einigen Anzeigen geführt, insgesamt etwa 280 im heurigen Jahr, die meisten aber wegen aufdringlichen Bettelns. Die Strafhöhe bei der Erstanzeige beträgt knapp 100 Euro, die Strafen würden großteils auch eingehoben, sagt Kemeter.