Bedingte Haftstrafe für Toni Hubmann

Im Betrugsprozess gegen Toni’s Freilandeier gibt es vier Schuldsprüche. Der Unternehmer Toni Hubmann wurde am Donnerstag im Landesgericht Leoben nicht rechtskräftig zu 22 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Nach mehr als fünf Stunden Beratung wurden Donnerstagnachmittag die Urteile im Prozess rund um Toni’s Freilandeier bekanntgegeben: Neben der bedingten Haftstrafe für den Unternehmer Hubmann, verurteilte das Schöffengericht auch drei – teils ehemalige – Mitarbeiter. Sie fassten 14 bis 17 Monate bedingte Haft aus.

Von 2009 bis 2011 sollen rund 797.000 Eier, die nicht mehr ganz frisch waren, in den Handel gebracht worden sein. Im Betrieb wird jedes Ei elektronisch erfasst und sofort mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen - Hubmann wird beschuldigt, Ware, die nicht umgehend verkauft werden konnte, in eine Kühlhalle gebracht zu haben, um sie dann mit neuen Einlagerungszetteln und neuen Stempeln zu versehen und quasi „frisch“ in den Handel zu bringen - mehr dazu in Betrugsprozess gegen Toni’s Freilandeier (20.5.2015).

Schöffen glaubten ehemaligem Produktionsleiter

Nach der ausführlichen Urteilsbegründung meldete die Staatsanwaltschaft Berufung hinsichtlich der Strafhöhe an. Die Verteidigung von Hubmann und zwei seiner ebenfalls angeklagten Mitarbeiter kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der ehemalige Produktionsleiter bat um drei Tage Bedenkzeit. Die Schöffen glaubten bei der Urteilsfindung den Angaben des ehemaligen Produktionsleiters und sahen die Schuld als erwiesen.

Hubmann enttäuscht über Urteil

Hubmann zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht: „Ich finde es ungerecht, dass zwei meiner Mitarbeiter hineingezogen wurden und dieser Liste des ehemaligen Produktionsleiters so große Aufmerksamkeit geschenkt wurde.“ Er will die Anschuldigungen in der Berufung widerlegen. Betriebsintern werde die Datenbank überarbeitet, damit in Zukunft „unrichtige Anschuldigungen widerlegt werden können“. Er sei froh, dass er vorerst ohne unbedingte Haft davongekommen ist: „Vielleicht weil ich mit Freilandhühnern zu tun habe und die nicht einsperre, wollte das Gericht mich auch nicht einsperren“, meinte er.

Staatsanwältin sieht Beweis für Anklage erbracht

Die Staatsanwältin stützte ihre Anklage auf die Aussagen eines ehemaligen Produktionsleiters, der sich mit seinen Angaben selbst auf die Anklagebank gebracht hatte: „Er hat nicht versucht, etwas ganz dramatisch darzustellen, da war für mich keine Bezichtigungstendenz erkennbar. Außerdem haben die Zeugen seine Aussagen bestätigt.“ Zudem habe er nicht nur „mit dem Finger auf andere gezeigt“, sondern auch auf sich selbst und sich damit einer Strafe von ein bis zehn Jahren ausgesetzt.

Hubmann dagegen habe im Prozess stets vorsichtige Angaben gemacht, meinte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer am Donnerstag. Seine vorgelegten Listen hätten einander widersprochen, und der Beschuldigte habe zu Prozessbeginn selbst gesagt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum „kundenspezifisch“ sei: „Es kann aber nicht sein, dass ein Ei nicht ein und dasselbe Datum hat, wenn es zum Billa oder zum Spar geht.“

Verteidigung: „Beweis völlig demaskiert“

Die Verteidigung von Hubmann dagegen meinte, dass der Schuldbeweis nicht gelungen sei: „Die Staatsanwaltschaft hat sich nur die Rosinen herausgepickt.“ Die vom ehemaligen Produktionsleiter vorgelegte Liste sei der einzige Beweis, den sie habe, und diese sei „völlig demaskiert“ worden: „Der Viertangeklagte weiß ja selber nicht, ob die Liste stimmt“ - mehr dazu in Zeuge entlastet Hubmann in Betrugsprozess.

Der Anwalt meinte, dass die rund 180 Zettel von Anfang an vorbereitet waren - nach dem Motto „Dem Hubmann wischen wir eins aus.“ Er bezweifelte, dass die geladenen Zeugen die Wahrheit gesagt haben: „Es heißt, nirgends wird so viel gelogen wie bei Gericht.“ Manipulationen hätten im fraglichen Zeitraum bei den mehr als 20 Kontrollen auffallen müssen. Er gestand, es sei nicht zu 100 Prozent gelungen, die Unschuld zu beweisen, aber im Zweifel sei für den Angeklagten zu entscheiden.

Hubmann: „Möchte nichts mehr dazu sagen“

Die Verteidigerin des ehemaligen Produktionsleiters bat um ein mildes Urteil für ihren Mandanten: Er habe nicht zum eigenen Vorteil gehandelt, auch nicht aus Rache, sondern „weil er es nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, dass alte Eier in den Handel kommen“. Toni Hubmann und den anderen drei Beschuldigten kam das letzte Wort zu. Der Unternehmer schüttelte aber nur den Kopf und meinte: „Ich möchte nichts mehr dazu sagen.“