UVP für Steinbruchprojekt Großstübing?

Die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger hat am Montag ein Feststellungsverfahren initiiert - es soll geprüft werden, ob das Steinbruchprojekt Großstübing bei Graz einer UVP unterzogen werden soll.

Nachdem bereits eine Bürgerinitiative gegen das geplante Steinbruchprojekt Großstübing mobilisierte - mehr dazu in Proteste gegen Steinbruch-Projekt bei Graz (24.8.2014) -, soll das am Montag in die Wege geleitete Feststellungsverfahren der steirischen Umweltanwältin zeigen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)notwendig ist.

Im Vorfeld hatte die Gemeinde mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, aus denen bereits hervorging, dass das Projekt einer UVP unterzogen werden müsse; da Gemeinden den für eine UVP nötigen Feststellungsantrag jedoch nicht stellen können, schritt nun Umweltanwältin Ute Pöllinger ein.

Fünf Hektar als „magische Grenze“

Ein weiterer Grund, warum das Feststellungsverfahren für die UVP erst am Montag startete, ist die Größenangabe der vom Steinbruch betroffenen Fläche, die von den Projektwerbern mit weniger als den für die in diesem UVP-Fall notwendigen fünf Hektar angegeben wurde. Josef Herzog von der Bürgerinitiative „Pro Stübingtal“ war dennoch von Projektbeginn an skeptisch: „Wir waren immer der Überzeugung, dass, wenn man genau nachprüft, für dieses Projekt eine UVP erforderlich ist.“

Drei Genehmigungsverfahren

Für das Steinbruchprojekt Großstübing sind nun drei Genehmigungsverfahren notwendig: Eines davon wurde Anfang des Jahres vom Projektwerber, der Firma Tieber, für ein Jahr ruhend gestellt, um die Einwände der Bürger prüfen zu können. Die beiden anderen Verfahren würden laut Josef Herzog von der Bürgerinitiative noch laufen: „Ich glaube, dass derzeit Vorbereitungen für eine naturschutzrechtliche Genehmigung laufen, und dann wäre noch die Rodungsgenehmigung, das heißt, dass man dann diesen Wald anders als Forst nutzen kann.“

Angst vor Gesundheitsrisiken

Die Projektgegner befürchten durch den Steinbruch gesundheitsgefährdende Belastungen durch Lärm, Staub und Verkehr. Der Projektwerber wies diese Befürchtungen jedoch von Beginn an zurück - sämtliche Auflagen würden strikt eingehalten werden.