Strafe für Kartnig auf drei Jahre reduziert

Am Mittwoch ist die Entscheidung im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Sturm-Präsidenten Hannes Kartnig gefallen: Das Oberlandesgericht (OLG) verurteilte den 63-Jährigen rechtskräftig zu drei Jahren Haft.

Der frühere Sturm-Präsident soll 2006 versucht haben, vom Land eine Kredithaftung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro zu erlangen, obwohl der Verein längst pleite gewesen sei; die Förderung kam zwar nie zustande, aus strafrechtlicher Sicht zählt aber auch der Versuch. Außerdem sollen etliche Rechnungen bei Lieferanten nicht bezahlt worden sein.

Die erste Instanz sah Kartnigs Schuld als erwiesen an und verpasste ihm vier Jahre und einen Monat Haft - mehr dazu in Weitere vier Jahre Haft für Kartnig (10.11.2014); wegen der langen Verfahrensdauer wurden vom Erstgericht fünf Monate Haft abgezogen.

Aufstieg und Fall des Hannes Kartnig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte in der Folge die Nichtigkeitsbeschwerde von Kartnigs Verteidigers Roland Kier abgewiesen, wodurch der Ball beim OLG Graz landete.

Hannes Kartnig

APA/Erwin Scheriau

Kartnig beim Prozess am Mittwoch

„Es tut mir leid“

Bei der Verhandlung am Mittwoch betonte Kantig in seinem Schlusswort einmal mehr, wie leid ihm alles tue: „Ich habe niemandem Geld gestohlen. Ich bin am Ende, ich verliere alles. Es tut mir leid, dass ich Sturm das angetan habe.“. Sein Verteidiger führte das Alter des Angeklagten als Milderungsgrund an.

„Kinderschänder bekommen weniger“

Doch das Gericht lehnte diese Sichtweise ab und entschied als letzte Instanz rechtskräftig: Die Strafe wurde auf drei Jahre unbedingte Haft reduziert; eine teilbedingte Haftstrafe lehnte das OLG ebenso ab wie die Möglichkeit einer Fußfessel. „Das Hotel Justiz bleibt“, meinte Kartnig nach der Verhandlung; was ihn aufrege, sei aber, „dass Kinderschänder weniger Strafe bekommen als ich“.

Auch bei den Finanzvergehen reduzierte der OGH die ursprüngliche Strafe: Das Erstgericht sah 24 Monate und 6,6 Millionen Euro als angemessen an, die Höchstrichter reduzierten im April das Strafmaß - mehr dazu in 15 Monate Haft für Hannes Kartnig (23.4.2014) -, und diese Strafe verbüßt Kartnig derzeit, zuletzt als Freigänger - mehr dazu in Oberlandesgericht: Kartnig bleibt in Haft (13.5.2015) und in Kartnig: Chronologie der Ereignisse (12.11.2014).

„Nachspielzeit“

Im „Fall Kartnig“ ist damit nur mehr ein Verfahren offen: Kartnig wurde ja auch noch zu sieben Monaten unbedingter Haft wegen Betruges durch manipulierter Eintrittskarten verurteilt - auch dagegen beriefen seine Anwälte. Über dieses Strafausmaß wird aber gesondert entschieden - mehr dazu in Kartnig: Weitere sieben Monate Haft (18.11.2014).