Fernwärme-Zwist: Gericht gibt Verbund recht

Der Verbund hat nun im Fernwärme-Streit mit der Energie Steiermark um die Versorgung von Graz einen Gerichtsentscheid auf ihrer Seite: Der Verbund habe demnach keine Verpflichtung zur Bereithaltung einer Ausfallsreserve.

Die unbedingte Notwendigkeit des Bereithaltens einer Ausfallreserve für die Wärmeversorgung der Stadt war von der Energie Steiermark im Jahr 2014 auch per einstweiliger Verfügung des Gerichts erwirkt worden - mehr dazu in Fernwärme: Gericht stoppt Aus für Kraftwerke (11.9.2014). Das Schiedsgericht am Bezirksgericht Graz entschied nun anders: Der Verbund bzw. die Thermal Power hat in der Frage der Bereithaltung einer Ausfallsreserve keine Verpflichtung, so der Entscheid.

Verbund zeigt sich gesprächsbereit

Beim Verbund zeigt man sich nun laut einer Stellungnahme gesprächsbereit: „Die Verantwortung zur Vorhaltung einer gemäß Energie Steiermark notwendigen Ausfall-Reserve kann damit gegebenenfalls nur bei der Energie Steiermark liegen“, hieß es. Man stehe für entsprechende Gespräche zur nachhaltigen, wirtschaftlich und umweltpolitisch sinnvollen Nutzung des Standortes Mellach für die Fernwärmeversorgung von Graz und Umgebung zur Verfügung - mehr dazu in Fernwärme Graz: Mellach bleibt betriebsbereit (24.9.2015)

Energie Steiermark setzt auf eigenes Kraftwerk

Bei der Energie Steiermark blieb man grundsätzlich bei der bisherigen Auffassung: „Ohne Ausfall-Reserve ist eine sichere Fernwärmeversorgung der steirischen Landeshauptstadt und ihrer Menschen undenkbar. Wir können uns nicht nur auf ein einzelnes Kraftwerk des Verbund verlassen“, so die Vorstände Christian Purrer und Olaf Kieser in einer Reaktion. Die zuverlässige und störungsfreie Versorgung der Kunden habe absoluten Vorrang.

Für den Fall eines technischen Notfalls im Verbund-Kraftwerk in Mellach südlich von Graz müsse nun das Fernwärme-Heizwerk Puchstraße in Graz dringend und ohne Verzögerung für diesen „Fall der Fälle“ vorbereitet werden, hieß es. Dies sei eine Folge der Verbund-Weigerung, ein Ausfalls-Kraftwerk für Ersatzlieferungen an steirische Kunden ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen.

Entschärfung der Situation ab kommenden Sommer

Wenn die laufenden Genehmigungs-Verfahren für die Modernisierung des Heizwerkes Puchstraße rasch positiv abgeschlossen werden, könne die Energie Steiermark mit ihren Partnern Energie Graz und Graz Holding sowie privaten Unternehmen ab der Heizsaison 2016/17 die notwendige Notfallreserve in Graz beistellen. „Wir werden dabei auf alle verfügbaren erneuerbaren Energien wie Solarthermie, industrielle Abwärme, Biomasse und Biogas zurückgreifen“, so Kieser. Damit könne bereits ab kommendem Sommer die Situation deutlich entschärft werden, es gebe keine langfristige Abhängigkeit - mehr dazu in Graz will bei Fernwärme unabhängig sein (27.1.2015).

Beim Verbund ist man der Ansicht, „der vertraglich zugesicherten Wärmelieferung von bis zu 230 MWth stets nachgekommen“ zu sein „und wird dies auch bis zur Beendigung des Vertrages weiterhin tun“, so Verbund-Erzeugungs-Vorstand Günther Rabensteiner - der Vertrag läuft bis 2020. Die Erarbeitung eines nachhaltigen Konzeptes zur mittel- und langfristigen emissionsarmen Fernwärmeversorgung im Großraum Graz „mit einer wirtschaftlichen Nutzung des Standortes Mellach“ werde man unterstützen.

Auch Mellach-Kauf für Energie Steiermark denkbar

Seitens der Energie Steiermark kann man sich hinsichtlich des Gaskraftwerks Mellach „bei einem marktkonformen Angebot auch hier einen kurzen, befristeten Zukauf vorstellen - die Konditionen müssen jedoch den steirischen Kunden zumutbar sein“, so die Vorstände Purrer und Kieser. Der Verbund riskiere, die Steirer „frieren zu lassen“.

Von Teilen der steirischen Politik, speziell den Stadt- und Landes-Grünen, war zuletzt immer wieder gefordert worden, dass sich zwei im öffentlichen Eigentum stehende Unternehmen zusammensetzen und über die Versorgung des Eigentümers selbst, nämlich der Bevölkerung, zu einigen hätten.

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