Tod nach falscher Spritze: Prozesstermin steht

Der Tod eines Grazer Unternehmers nach einer vermutlich falsch gesetzten Spritze wird am 5. April am Grazer Straflandesgericht behandelt. Drei Ärzte müssen sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.

Im Dezember 2013 wurde ein Unternehmer, der an Leukämie erkrankt war, im Grazer LKH behandelt. Dort soll dann ein fataler Fehler passiert sein: Eine Ärztin gab ihm eine Spritze statt in die Vene ins Rückenmark. Der Mann fiel ins Koma und starb wenige Tage vor Weihnachten - mehr dazu in Tödliche Spritzenverwechslung: Drei Anklagen (18.1.2016) und in Tod nach falscher Spritze: Oberstaatsanwalt prüft (22.12.2015).

Wie am Mittwoch bekannt wurde, muss sich jene Ärztin, die die Spritze verabreicht hatte, nun am 5. April am Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung rechtfertigen; daneben stehen zwei weitere Ärzte in ehemals leitenden Funktionen unter Verdacht, organisatorische Maßnahmen unterlassen zu haben.

„Fehler vermeidbar“

Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Gutachten des Krebsspezialisten Thomas Kühr und des Neurologen Hans-Peter Haring: Angeblich wäre der Fehler vermeidbar gewesen, wenn das Medikament nicht als Spritze, sondern als Infusion verabreicht worden wäre.

Die WHO gab bereits 2007 eine Empfehlung heraus, nach der Substanzen wie jene, die dem Mann zum Verhängnis wurden, nur noch über eine Infusion verabreicht werden sollen, um genau solche Verwechslungen zu vermeiden.

Sicherungssystem verschärft

Das Krankenhaus sprach von einem „beklagenswerten Individualfehler“ und verschärfte mittlerweile das Sicherungssystem: Ein zusätzlicher Arzt überwacht nun die korrekte Verabreichung der Medikamente. Außerdem werden intravenöse Chemotherapeutika nicht mehr als Spritze, sondern als Kurzinfusion aufbereitet - damit gibt es keine Verabreichungen über das Rückenmark mehr.

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