Osterfeuer: Strafen bis zu 3.630 Euro drohen

Zu Ostern werden wieder Hunderte Brauchtumsfeuer entzündet. Seit einigen Jahren gibt es hierfür jedoch strenge gesetzliche Bestimmungen. Bei Verstößen drohen empfindlich hohe Strafen von bis zu 3.630 Euro.

Nur zweimal im Jahr sind Brauchtumsfeuer erlaubt: Zur Sonnenwende am 21. Juni und am Karsamstag: „Es ist so, dass wir in einer langen Tradition, kann man sagen, die Osterfeuer zur Entsorgung von Abfällen sträflichst missbraucht haben“, erklärt der Nachhaltigkeitskoordinator des Landes Steiermark, Wilhelm Himmel.

Ansonsten gilt daher laut Himmel ein ganzjähriges Abbrennverbot: „Wir sind jetzt verstärkt drauf und dran, zu schauen, dass tatsächlich die Bestimmungen zur Luftreinhaltung eingehalten werden. Und dass hier auch keine Abfälle mehr zur Verbrennung kommen. Das ist das Entscheidende.“

Rauchentwicklungen vermeiden

Verbrennen dürfe man demnach nur biogene Materialien wie zum Beispiel Strauch- oder Baumschnitt „und die müssen in einem trockenen Zustand sein. Rauchentwicklungen, Geruchsentwicklungen sind zu vermeiden. Nach Möglichkeit sehr zurückhaltend damit umgehen, es ist ja auch nicht ungefährlich: Es gibt immer wieder viele Verletzte“ - mehr dazu in Osterfeuer: Feuerwehr warnt vor Waldbränden (23.03.2016), klärt der steirische Nachhaltigkeitskoordinator auf.

Strafen von bis zu 3.630 Euro

Bei unerlaubtem Verbrennen von Abfall - etwa Kunststoffe, Dachpappe, Autoreifen oder Sperrmüll - drohen Strafen von bis zu 3.630 Euro. In Graz sind Osterfeuer komplett verboten. In anderen Gemeinden des Luftsanierungsgebietes, beispielsweise in Gössendorf, Hausmannstätten, Wagna oder Tillmitsch, ist jeweils nur ein Feuer erlaubt, das in der Regel die Gemeinde veranstaltet.

Im Zweifelsfall empfiehlt Himmel, beim Gemeindeamt nachzufragen - ansonsten stellt auch die Internetseite des Landes Steiermark Informationen rund ums Thema Brauchtumsfeuer zur Verfügung.

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