Buchmann zu Plagiatsvorwurf: „Titel hilft nichts“

Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann (ÖVP) hat am Donnerstag klargestellt, dass seine Dissertation kein Plagiat sei, und daher eine weitere Prüfung veranlasst. An der Uni Graz heißt es: Plagiatsfälle seien eher die Ausnahme.

Fast ein Drittel seiner Disseration soll abgeschrieben sein, ohne das entsprechend zu kennzeichnen - so der jüngste Vorwurf, den sich Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann gefallen lassen muss - mehr dazu in Plagiatsvorwürfe gegen Landesrat Buchmann.

Weitere Prüfung im Gange

Am Donnerstag nahm Buchmann selbst dazu Stellung und betonte: „Diese Arbeit habe ich nach bestem Wissen und Gewissen verfasst und ich habe überhaupt keinen Grund unredlich etwas zu tun. Ich war damals mit beiden Beinen fest im Leben und mir hilft der Titel zusätzlich gar nichts.“

Buchmann habe daher das Rektorat der Uni Graz gebeten, die Vorwürfe zu prüfen, die Prüfung selbst läuft bereits, zwei unabhängige Gutachter aus dem deutschsprachigen Ausland werden die Disseration noch einmal genau unter die Lupe nehmen: „Ich habe gebeten zu prüfen, ob sich nach 16 Jahren andere Gesichtspunkte ergeben haben, als die seinerzeitigen.“

„Kein Anlass für Konsequenzen“

Ob an den Plagiats-Anschuldigungen etwas dran ist, wird frühestens im Herbst feststehen. Und wie auch immer diese Beurteilung ausfällt, sieht Buchmann „keinen Anlass für Konsequenzen für meine politische Arbeit.“ Für den Fall, dass die Vorwürfe bestätigt werden, allerdings, spielt Buchmann schon mit dem Gedanken, „eine neue Arbeit zu verfassen“.

Masterarbeit

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Wer Hochschularbeiten abschreibt, bekommt den Titel aberkannt

Plagiatsfälle in Graz selten

Generell sind PLagiatsfälle an der Grazer Karl-Franzens-Uni aber eher die Ausnahme. Jährlich werden mehr als 2.200 Abschlussarbeiten abgegeben. Jede einzelne dieser Arbeiten werde von einem Computer-Programm untersucht, sagt Vize-Rektor Martin Polaschek: „Wenn eine Abschlussarbeit abgegeben wird, muss diese elektronisch und gedruckt abgegeben werden. Diese elektronische Arbeit wird auf einen Server geladen und dort läuft automatisch eine Plagiatssoftware drüber, die einen ersten Prüfbericht erstellt, ob ein Plagiatsverdacht besteht.“

Im Ernstfall Titel weg

Diese Softwares werden von der Uni Graz seit rund zehn Jahren verwendet. Ältere Arbeiten werden nur dann nachträglich kontrolliert, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Dann kann es auch zur Aberkennung eines Titels kommen: „Ein nachträgliches Aberkennen kommt selten vor. Dass die Software so anschlägt, dass eine Arbeit mit Nicht genügend benotet wird, das haben wir alle zwei bis drei Jahre einmal.“

Neben Plagiaten gibt es allerdings ein noch ganz anderes Problem: „Da gehts darum, dass jemand nicht selber eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, sondern dass eine andere Person für jemanden etwas schreibt. Ein sogenanntes Ghost-Writing.“ In Österreich ist das nicht verboten, fliegt ein solcher Fall auf, wird aber ebenfalls der Titel aberkannt. Eine Verjährungsfrist dafür gibt es nicht.