Land ändert Buschenschankgesetz

Nach den Frostschäden und dem verregneten Juni werde die Ernte laut Experten bei vielen Winzern heuer ausbleiben. Ein Minus von 80 Prozent wird erwartet. Der Landtag wird daher am Dienstag das Buschenschank-Gesetz entschärfen.

Zwar läuft die Rebblüte noch, dennoch dürften die Erträge im Herbst gering ausfallen, meint der steirische Weinbaudirektor Werner Luttenberger. Er spricht vom schwierigsten Jahr seit Jahrzehnten und erwartet ein Minus von etwa 80 Prozent.

Verzögerungen bei Wein-Lese

Grund dafür seien neben dem Frost im April auch der Wintereinbruch Anfang Mai und der tagelange Regen im Juni – mehr dazu in Frost hat Weinernte fast komplett vernichtet (5.5.2016). Dadurch kam es vermehrt zu Grauschimmel- und Pilzbefall. Der zweite Austrieb hatte eine Verzögerung von vier Wochen, die Rebblüte ist in vielen Weingärten noch im Gange.

Weinglas

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Das Jahr 2016 ist für Winzer das schwierigste seit Jahrzehnten, meint Werner Luttenberger.

Fachleute rechnen deshalb mit einer Verzögerung der Weinlese um drei Wochen, also frühestens Mitte Oktober. Noch nie habe man mit solchen Verhältnissen zu kämpfen gehabt, sagt Luttenberger: „Grundsätzlich wird es so ausschauen, dass wir eine Mini-Ernte haben werden, eine kleine Ernte. Die euphorischen Weinbauern sagen vielleicht schaffen wir 20 Prozent einer Optimal-Ernte. Man muss sich das vorstellen: Es fehlen dann trotzdem noch 80 Prozent. Es gibt einzelne Weingärten, wo faktisch nichts zu lesen sein wird.“

Trauben aus anderen Bundesländern zukaufen

Viele kleine Weinbauern, die auch einen Buschenschank betreiben, haben bereits reagiert und ihren „Ab-Hof-Verkauf“ eingestellt, um genügend Wein für ihre Buschenschank-Gäste zu haben. Diese Maßnahme wird aber nicht ausreichen, um die Existenzen der Winzer zu sichern. Deshalb ändert der steiermärkische Landtag in seiner Sitzung am Dienstag das Buschenschank-Gesetz. Ausnahmsweise dürfen bis Jahresende Trauben aus anderen österreichischen Bundesländern zugekauft werden – mehr dazu in Traubenzukauf für Buschenschenken? (11.5.2016).

Marke „steirischer Wein“ erhalten

„Der Zukauf von Trauben ist generell nach dem Buschenschank-Gesetz so geregelt, dass der Zukauf aus der Steiermark sein muss. Nachdem es in der Steiermark diese Trauben nicht gibt, darf der Buschenschank künftig Trauben auch aus den benachbarten Bundesländern zukaufen – innerhalb Österreichs selbstverständlich. Wenn ich noch einen Wunsch anbringen darf: es wäre für die kleinen Betriebe vielleicht auch einfacher, wenn sie auch vielleicht den ein oder anderen Wein einfach zukaufen dürften“, meint der Weinbaudirektor.

Auf den Etiketten müsse genau ausgewiesen werden, woher die verarbeitete Traube, beziehungsweise der Wein kommt. Luttenberger hält nichts davon, das Gesetz so zu lockern, dass auch Trauben aus dem Ausland – etwa aus Slowenien – zugekauft werden dürfen. Das würde die Marke „steirischer Wein“ zu sehr beschädigen.