Zwölf Jahre Haft für versuchten Mord

Wegen versuchten Mordes ist seit der Vorwoche ein 42 Jahre alter Nigerianer in Graz vor Gericht gestanden - er soll auf einen Landsmann eingestochen haben. Mittwochabend fiel das - nicht rechtskräftige - Urteil: zwölf Jahre Haft.

Er hatte die „Absicht, seinen Kontrahenten auszulöschen“, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte war seit 2009 mit einer Österreicherin verheiratet und wollte mit ihr und den beiden gemeinsamen Kindern 2014 nach Südafrika ziehen; da die Frau aber keine Aufenthaltsbewilligung bekam, fuhr sie mit den Kindern zurück nach Graz.

Blutige Auseinandersetzung mit Nebenbuhler

Ihr Mann blieb zunächst in Afrika, kam aber ein Jahr später mit einer Aufenthaltsbewilligung zurück nach Österreich. Er wollte seine Frau überraschen, sie wohnte aber mittlerweile nicht mehr allein, sondern mit einem Landsmann des 42-Jährigen. Eifersucht dürfte im Spiel gewesen sein, als der Angeklagte den Nebenbuhler alleine im Haus antraf und es zu einer blutigen Auseinandersetzung kam: Er versetzte dem Mann laut Staatsanwalt einen wuchtigen Bauchstich und zwei Stiche ins Gesicht.

Der Verteidiger sprach von Notwehr: Der Beschuldigte gab an, der neue Freund seiner Frau sei mit einem Messer auf ihn losgegangen, er habe aber die Hand des Mannes ergreifen können und sie gegen dessen Bauch gerichtet und zugestoßen. Zuvor habe ihm sein Nebenbuhler gesagt, dass er seine Pläne mit der Frau zerstört habe, weil er aus Afrika zurückgekommen sei.

Urteil nicht rechtskräftig

Diesen Aussagen wollten die Geschworenen keinen Glauben schenken und sprachen den 42-Jährigen wegen versuchten Mordes schuldig. Das Urteil - zwölf Jahre Haft - ist noch nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwalt noch Angeklagter bzw. Verteidigung Erklärungen abgaben. Der Prozess hatte in der Vorwoche begonnen und war dann auf Mittwoch vertagt worden - mehr dazu in Prozess um versuchten Mord an Nebenbuhler (7.9.2016).