Plagiat? Buchmann muss um Doktortitel bangen

Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann (ÖVP) muss um seinen Doktortitel bangen. Im Sommer wurden Vorwürfe laut, dass ein Teil seiner Dissertation ein Plagiat sein soll. Nun liegt auch ein Bericht vor.

Fast ein Drittel seiner Dissertation an der Karl-Franzens-Uni Graz soll abgeschrieben sein, ohne das entsprechend zu kennzeichnen - so der Vorwurf im Sommer - mehr dazu in Plagiatsvorwürfe gegen Landesrat Buchmann (23.6.2016). In einer ersten Stellungnahme betonte der Landesrat damals: „Diese Arbeit habe ich nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, und ich habe überhaupt keinen Grund, unredlich etwas zu tun. Ich war damals mit beiden Beinen fest im Leben, und mir hilft der Titel zusätzlich gar nichts.“ - mehr dazu in Buchmann zu Plagiatsvorwurf: „Titel hilft nichts“ (23.6.2016).

Stellungnahme erbeten

Die Karl-Franzens-Universität Graz ersuchte die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OEAWI) um die Erstellung eines Berichts: „Der auf Basis von zwei Gutachten verfasste Bericht der OEAWI wurde der Universität Graz übermittelt“, hieß es in einer kurzen Mitteilung der Hochschule. Dazu, ob der Plagiatsverdacht bestätigt wurde oder nicht, wollte man vonseiten der Uni keine Aussagen machen - es wurde auf das laufende Verfahren verwiesen.

Das Büro von Christian Buchmann gab nun am Mittwoch per Aussendung bekannt, dass er, Buchmann, sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme hat - die Notwendigkeit einer Stellungnahme könnte den Schluss zulassen, dass nicht alle Fragen bezüglich der Dissertation vollständig geklärt sind.

Plagiatsfälle in Graz selten

Generell sind Plagiatsfälle an der Grazer Karl-Franzens-Uni eher die Ausnahme: Jährlich werden mehr als 2.200 Abschlussarbeiten abgegeben, jede einzelne dieser Arbeiten werde von einem Computer-Programm untersucht, sagt Vize-Rektor Martin Polaschek: „Wenn eine Abschlussarbeit abgegeben wird, muss diese elektronisch und gedruckt abgegeben werden. Diese elektronische Arbeit wird auf einen Server geladen, und dort läuft automatisch eine Plagiatssoftware drüber, die einen ersten Prüfbericht erstellt, ob ein Plagiatsverdacht besteht.“

Im Ernstfall Titel weg

Diese Softwares werden von der Uni Graz seit rund zehn Jahren verwendet. Ältere Arbeiten werden nur dann nachträglich kontrolliert, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Dann kann es auch zur Aberkennung eines Titels kommen: „Ein nachträgliches Aberkennen kommt selten vor. Dass die Software so anschlägt, dass eine Arbeit mit Nicht genügend benotet wird, das haben wir alle zwei bis drei Jahre einmal.“

Neben Plagiaten gibt es allerdings ein noch ganz anderes Problem: „Da geht es darum, dass jemand nicht selber eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, sondern dass eine andere Person für jemanden etwas schreibt. Ein sogenanntes Ghost-Writing.“ In Österreich ist das nicht verboten, fliegt ein solcher Fall auf, wird aber ebenfalls der Titel aberkannt. Eine Verjährungsfrist dafür gibt es nicht.

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