Murkraftwerk: Gutachten für Volksbefragung

Die Plattform „Rettet die Mur“ hat am Freitag ein Gutachten vorgelegt, wonach die Volksbefragung zum geplanten Murkraftwerk nicht hätte abgelehnt werden dürfen. Bürgermeister Nagl weist den Vorwurf zurück.

Der Verfassungsexperte und Autor des Gutachtens, Heinz Mayer, erklärte am Freitag, dass der Bescheid zur Abweisung - mehr dazu in Keine Volksbefragung zu Grazer Murstaustufe (18.10.2016) - „rechtlich nicht haltbar“ sei, seinen Überlegungen zufolge hat der Grazer Gemeinderat „im angefochtenen Bescheid die Rechtslage mehrfach und gravierend verkannt“. Der Gemeinderat der Stadt Graz verkenne demnach, „dass eben nicht nur die Frage der Vollziehung aus dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, sondern auch alle sonstigen die Gemeinde betreffenden politischen Entscheidungen und Planungen Gegenstand einer Volksbefragung sein können“.

Der Gemeinderat habe weiters seine Abweisung mit einer Judikatur des Verfassungsgerichtshofs begründet. Diese stützte sich aber auf eine andere Bestimmung als die in diesem Fall relevanten Passagen des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes. Auch die Fragestellung sei - entgegen der Meinung der Stadt-Juristen - eindeutig.

„Rettet die Mur“ fordert Volksbefragung

Clemens Könczöl, Sprecher der Plattform, fordert nun auf Basis des Gutachtens - das von „Rettet die Mur“ in Auftrag gegeben wurde - die Durchführung einer Volksbefragung: „Kein Politiker hat das Recht, den Menschen ihre demokratische Volksbefragung zu nehmen.“ Die Anfang des Jahres begonnenen Bauarbeiten müssten sofort eingestellt werden - mehr dazu in Murkraftwerk: Baustart mit Ombudsmann (28.12.2016).

„Rettet die Mur“ erhob am 2. Dezember 2016 gegen den Bescheid der Stadt eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Steiermark. Das Verfahren nach dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz ist seither anhängig und erst am Anfang, so Sprecher Norbert Mandl am Freitag. In der Regel dauern die Verfahren etwa drei Monate, aber das Gericht habe bis zu sechs Monate Zeit zu entscheiden. Einen Baustopp könne es jedenfalls nicht verhängen, und außerdem könnte eine Entscheidung in weitere Instanzen gehen.

Nächste Demo am 21. Jänner

Erst am Dreikönigstag waren mehrere hundert Menschen bei einem friedlichen Protestmarsch entlang der Mur trotz eisiger Temperaturen mitgegangen - mehr dazu in Wieder Demo gegen Grazer Murkraftwerk (6.1.2016). Am 21. Jänner ist ein weiterer Protestmarsch - diesmal in der Innenstadt - geplant.

KPÖ und Grüne sehen sich bestätigt

Die Grazer KPÖ sieht sich durch das Rechtsgutachten bestätigt. Für Vizebürgermeisterin Elke Kahr gibt es daher nur eine „korrekte Vorgehensweise: Die Volksbefragung zum Murkraftwerk muss durchgeführt und das Ergebnis von allen Beteiligten akzeptiert werden“.

Ähnlich die Grazer Grünen - auch sie fordern - neben einem Baustopp des Murkraftwerks - erneut eine Volksbefragung: Demokratie dürfe nicht willkürlich zurechtgebogen werden, so die Grüne Spitzenkandidatin zur Gemeinderatswahl, Tina Wirnsberger.

„400.000 Euro für Befragung auszugeben, ist sinnlos“

Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) zitiert zu diesem Fall eine alte Volksweisheit: „Zwei Juristen, drei Meinungen – daher gibt es Gerichte, die letztlich Entscheidungen treffen. Zur Zeit liegt der Einspruch der Wasserkraftwerksgegner beim Landesverwaltungsgerichtshof und dieser wird entscheiden und sicherlich die Stellungnahme eines Verfassungsjuristen dabei würdigen.“

Mayer habe, so Nagl am Freitagnachmittag, nicht bewertet, dass die Unterschriften jahrelang nicht eingebracht wurden - und daher alle Entscheidungen, sowohl politisch, als auch bezüglich der Umweltverträglichkeitm, gefallen seien und das Kraftwerk schon gebaut werde. Der Bürgermeister unterstreicht: „Ich habe über die ÖVP 2012 immerhin 32.000 Menschen bewegen können, an der Befragung zum Murkraftwerk teilzunehmen und da ging es zu 77 Prozent pro Murkraftwerk aus. 400.000 Euro für eine Befragung zu einer entschiedenen Sache auszugeben, ist sinnlos.“ Das Kraftwerk werde gebaut.

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