Murkraftwerk: Zu Recht keine Volksbefragung

Lange ist über das Grazer Murkraftwerk gestritten worden. Dass es keine Volksbefragung dazu gab, war letztlich sogar Auslöser für die vorverschobene Gemeinderatswahl. Seit Donnerstag ist klar: Die Volksbefragung wurde zu Recht abgelehnt.

Die Volksbefragung über das Murkraftwerk war ein Wunsch der Kraftwerksgegner; der Grünen und der KPÖ. Der Grazer Gemeinderat lehnte dies jedoch ab. Daraufhin war auf Initiative der Plattform „Rettet die Mur“ eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht ergangen.

„Volksbefragung unzulässig“

Diese wurde am Donnerstag allerdings abgewiesen. Als Begründung gibt das Gericht an, dass die beantragte Fragestellung der Volksbefragung unzulässig sei - unter anderem, weil es sich bei dem Kraftwerk um ein Projekt handle, dass bereits rechtskräftig genehmigt wurde.

Obwohl dem Gericht auch das Gutachten eines Verfassungsexperten vorlag, der gegen die Ablehnung der Volksbefragung seine Bedenken äußerte - mehr dazu in Murkraftwerk: Gutachten für Volksbefragung (13.1.2017) - blieb es also bei seiner Ansicht: Der Grazer Gemeinderat hat die Volksbefragung zu Recht abgelehnt. Gegen diese Entscheidung ist noch eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof möglich.

Nagl sieht politische Kraftwerksgegner „abgestraft“

Dass die Gerichts-Entscheidung in dieser Causa so kurz vor der Gemeinderatswahl gefallen ist, kommt dem Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) sehr gelegen - er sieht damit vor allem die KPÖ abgestraft, wie er in einer ersten Stellungnahme erläutert.

Denn letztlich waren es laut dem Bürgermeister die Kommunisten, die ihre Zustimmung zum Stadt-Budget von einer Volksbefragung abhängig gemacht hatten - mit der Folge, dass es bereits am kommenden Sonntag - anstatt erst im Herbst - Neuwahlen gibt - mehr dazu in KPÖ stimmt Budget nicht zu: Graz vor Neuwahlen (19.10.2016).

Kahr: „Nagl ist nicht Richter über mein Verhalten“

Bezüglich Nagls Ausführung, sie selbst und Grünen-Stadträtin Lisa Rücker wären durch die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zur Volksbefragung über das Murkraftwerk „abgestraft“ worden, kontert Vizebürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) am Donnerstag: „Bürgermeister Nagl soll sich - drei Tage vor der Gemeinderatswahl – nicht zum Richter über Stadtsenatskolleginnen aufschwingen, die eine andere Rechtsmeinung haben wie er" - und Kahr betont: „Nagl ist nicht der Richter über mein Verhalten in Sachen Murkraftwerk."

Grüne zeigen sich überrascht

Nachdem die Initiatoren der Volksbefragung laut den Grünen vor Beginn der Unterschriftensammlung das Präsidialamt der Stadt Graz um Prüfung ersucht hatten, ob die Fragestellungen zulässig seien - und damals eine positive Antwort bekommen hätten - zeigen sich die Grazer Grünen nun überrascht ob der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Diese werfe „ein mehr als schiefes Licht auf die Stadt Graz“, so Andrea Pavlovec-Meixner, Umweltsprecherin der Grazer Grünen.

Die Initiative „Rettet die Mur“ zeigt sich beharrlich und und hält an der Forderung nach einer Volksbefragung fest: Kommenden Samstag wird einmal mehr gegen das Kraftwerk demonstiert.

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