Kopftuch: Unternehmer begrüßen Wahlfreiheit

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass Unternehmen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz aussprechen dürfen, wird von der steirischen Wirtschaft begrüßt - besonders die damit verbundene Wahlfreiheit der Unternehmer.

Für das steirische Berufsförderungsinstitut bfi geht es um mehr als nur das Tragen von Kopftüchern: „Wir bekennen uns immer schon streng zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität“, betont Geschäftsführer Wilhelm Techt.

„Alle religiösen Symbole aus dem bfi verbannen“

Man habe nur auf dieses Urteil gewartet, um entsprechende Maßnahmen setzen zu können: „Wir werden hier jetzt sämtliche religiösen Symbole, die bei uns eh keine Tradition gehabt haben - aber auch für die Zukunft - alle religiösen Symbole, alles religiös motivierte Verhalten und auch Sprache aus dem bfi verbannen, weil wir und unsere Trainer in einer Vorbildfunktion unseren Teilnehmern westliche und humanistische Wertvorstellungen vermitteln wollen.“

Kopftuch-Demo

APA / Herbert Pfarrhofer

Neben Kopftüchern sind im bfi u.a. auch keine Kreuze mehr erlaubt

Das Kopftuchverbot wurde laut Techt mit einer Dienstanweisung eingeführt. Er betont, dass es sich dabei um eine nicht diskriminierende Regelung handelt - so wie vom EuGH vorgeschrieben: Auch christliche Zeichen - wie zum Beispiel Kreuze in den Kursräumen - sind damit nicht mehr erlaubt - mehr dazu in EuGH-Urteil: Arbeitgeber dürfen Kopftuch verbieten (news.ORF.at).

Bfi Österreich: Alleingang der Steirer

Das bfi Österreich distanzierte sich unterdessen vom bfi Steiermark: Es sei ein Alleingang der Steirer; im Dachverband sei man der Auffassung, dass es weder für Kursteilnehmer noch für Mitarbeiter des bfi Bekleidungsvorschriften geben sollte. Für die Beschäftigung am bfi seien ausschließlich Qualifikationen und Kompetenzen ausschlaggebend, betont man beim bfi Österreich.

Und beim Wirtschaftsförderungsinstitut Kärnten (WIFI) seien religiöse Symbole als Zeichen der Vielfalt durchaus erwünscht - mehr dazu in WIFI Kärnten: Religiöse Symbole erwünscht (kaernten.ORF.at).

„Kopftuchverbot wird kein besonderes Thema“

Ob andere Unternehmen dem Beispiel des bfi Steiermark folgen werden, bleibt abzuwarten - bei der Wirtschaftskammer Steiermark glaubt man aber eher nicht, dass ein Kopftuchverbot ein besonderes Thema in den steirischen Unternehmen werden wird.

Wirtschaftskammer-Direktor Karl-Heinz Dernoscheg erklärt: „Der EuGH-Spruch stellt die Möglichkeit dar, frei zu entscheiden, falls es aus geschäftlichen oder sonstigen Gründen sinnvoll ist - genauso wie es auch die Möglichkeit gibt, Dienstkleidung anzuordnen, wenn es sinnvoll und für das Geschäft gut ist.“

Steirische Wirtschaft begrüßt Wahlfreiheit

Gerade diese Wahlfreiheit wird von der steirischen Wirtschaft begrüßt: „Ich sehe es von Seiten der Wirtschaft sehr positiv, dass man diese Wahlmöglichkeit jetzt hat, weil die Unternehmer ja andere Sorgen haben, als sich mit religiös-politischen Fragen auseinanderzusetzen - da geht es um die Versorgung der Kunden“, so Dernoscheg.

Er verweist auf die sehr internationale Orientierung der steirischen Wirtschaft - man mache gute partnerschaftliche Geschäfte mit allen Kontinenten und allen Religionen dieser Welt.

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