Freisprüche im Prozess um Nazi-Todesanzeige

Vom Vorwurf der Wiederbetätigung im Zusammenhang mit einer Nazi-Todesanzeige ist der Geschäftsführer der Zeitschrift „Aula“ am Dienstag im Grazer Straflandesgericht freigesprochen worden - ebenso der Verfasser der Anzeige.

Der „Aula“-Geschäftsführer hatte die Todesanzeige mit Formulierungen wie „Untersturmführer“ weitergeleitet. Die Anzeige selbst war von einem pensionierten Baumeister verfasst worden, der sich am Dienstag ebenfalls vor dem Geschworenengericht verantworten musste. Beide Männer wurden freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als „Untersturmführer“ gewürdigt

Der ehemalige Baumeister hatte den Geschäftsführer der als rechtsextrem eingestuften Zeitschrift „Aula“ gebeten, den Abdruck der Todesanzeige in der „Kleinen Zeitung“ zu veranlassen, was dieser auch tat. Die Anzeige erschien im Mai 2015 in der „Kleinen Zeitung“ und sorgte für einige Irritation: Der Verstorbene wurde als „Untersturmführer“ gewürdigt, als Geburts- und Todeszeichen wurden Runen verwendet - und zuletzt stand noch „Seine Ehre hieß Treue“.

Beiden Männern wurde daraufhin vom Staatsanwalt der Verstoß gegen das Verbotsgesetz und Wiederbetätigung vorgeworfen. Einstimmig fiel am Dienstag schließlich der - noch nicht rechtskräftige - Freispruch.

Verstorbener war als Nazi erkennbar

Der „Aula“-Geschäftsführer selbst gab vor Gericht an, die Anzeige nicht im Detail gelesen zu haben. „Es hat mich auch nicht interessiert“, betonte er. „Das ist so ein kurzer Text, den liest man doch ganz“, warf der Staatsanwalt ein.

Auf die Frage des Richters, ob der Verstorbene als „alter Nazi“ erkennbar war, beteuerte der 65-jährige Verfasser der Todesanzeige: „Es war erkennbar, aber wenn sich ein Mensch gut verhält, warum soll ich ihn ablehnen?“ Der verstorbene 95-jährige Steirer sei sein „väterlicher Freund“ gewesen. Dann schilderte er auch, dass dieser gerne „Mitglied der Waffen-SS“ im Text gehabt hätte - aber „das haben wir weggelassen.“ Und „Goldenes HJ-Abzeichen“ änderte der 65-Jährige in „Goldenes Jugendabzeichen“ um.

Zeitung distanzierte sich

An „Seine Ehre hieß Treue“ wurde aber nicht gerüttelt. Da es nicht ganz genau dem Wortlaut der SS entspricht, billigten die Geschworenen dem Angeklagten zu, dass er der Meinung war, dass er so etwas schreiben dürfe. Die Zeitung hatte sich übrigens von der Anzeige schärfstens distanziert.