Landesrat Buchmann muss Doktortitel abgeben

Knalleffekt in der Plagiatsaffäre um Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann (ÖVP): Weil er Teile seiner Doktorarbeit abgeschrieben haben soll, muss er seinen Doktortitel abgeben. Ein Rücktritt ist für Buchmann aber kein Thema.

Christian Buchmann

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Buchmann: „Es tut mir sehr leid“

„Mich hat der Studiendirektor der Karl-Franzens-Universität informiert, dass mein Promotionsbescheid vom 20. November 2000 aufgehoben wird“, sagte Buchmann am Mittwoch der Öffentlichkeit. Die Universität Graz habe ihre Entscheidung damit begründet, dass er in seiner Doktorarbeit „die vollständige Zitierung von Werken anderer Autoren nicht entsprechend gekennzeichnet“ habe, so Buchmann, der den Promotionsbescheid nun an die Uni zurückschicken muss.

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Erste Stellungnahme von Buchmann zum Titelentzug

Keine Berufung und kein Rücktritt

Buchmann gestand den Fehler auch ein. Er habe einen handwerklichen Fehler begangen, aber nie getrickst, sagte er: „Ich muss einsehen, dass ich vor 17 Jahren nicht genau genug gearbeitet habe. Dafür möchte ich mich entschuldigen.“ Sehr wohl ist es Buchmann ein Anliegen zu betonen, in seiner Arbeit alle Quellen angegeben zu haben: „Von allen Gutachtern wurde keine Quelle gefunden, die ich nicht zitiert habe. Aber ich habe innerhalb dieser Quellen unsauber zitiert. Das ärgert mich selber am meisten.“

Seine Glaubwürdigkeit sei durch die Affäre nicht beschädigt, glaubt Buchmann. Als Wirtschaftslandesrat zurücktreten will er daher nicht. Auch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) habe ihn nach einem sehr persönlichen Gespräch ermutigt zu bleiben, sagte er. Er werde aber auch nicht gegen den Bescheid berufen.

Gutachter fanden Mängel

Ins Rollen brachte die Plagiatsaffäre der Salzburger Plagiatsjäger Stefan Weber - mehr dazu in Plagiatsvorwürfe gegen Landesrat Buchmann. Die Universität Graz beauftragte daraufhin Gutachter, die die Vorwürfe prüfen sollten. Tatsächlich wurden dabei einige Ungereimtheiten in der Doktorarbeit gefunden. Einer der Gutachter sprach sich deshalb zuletzt bereits für die Aberkennung des Titels aus - mehr dazu in Buchmann-Doktor: Gutachter für Aberkennung (14.1.2017).

Karl Franzens Universität Graz Hauptgebäude

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Buchmann muss den Promotionsbescheid an die Uni Graz zurückschicken

Dieser Meinung folgte letztlich auch die Universität. Sie nahm zu ihrer Entscheidung schriftlich Stellung: „Die Basis bilden insgesamt drei Gutachten sowie zwei Stellungnahmen des Betroffenen. Zwei Gutachten wurden im Auftrag der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität erstellt, ein weiteres Gutachten klärte formalrechtliche Punkte.“ Letztlich sei man zu dem Schluss gekommen, dass gravierende Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis vorliegen, womit die Arbeit mittels Bescheid für nichtig erklärt und der akademische Grad aberkannt werden müsse.

Doktorarbeit kommt in Bibliothek

Buchmann absolvierte übrigens das Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Karl-Franzens-Universität in Graz sowie an der University of California in Los Angeles und schloss 1998 mit einem Magistertitel ab. Zwei Jahre später wurde er zum Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften promoviert. In der Doktorarbeit ging es um das Thema wirtschaftlicher Zukunftschancen von Ortskernen. Die Note war damals ein Gut.

Die Arbeit selbst darf Buchmann im Gegensatz zu seinem Titel auch behalten. „Ich stelle meine Arbeit in meine persönliche Bibliothek, werde sie aber aus verständlichen Gründen selten noch einmal anschauen“, so der Wirtschaftslandesrat abschließend.

ÖVP stärkt Buchmann den Rücken

Christian Buchmann bekam am Mittwoch von allen Seiten Rückendeckung, zumindest in der eigenen Partei. Rufe nach einem Rücktritt gab es dort keine - mehr dazu in ÖVP stärkt Buchmann auch ohne Titel den Rücken.