OGH bestätigt Schuldspruch gegen Amokfahrer

Der Schuldspruch gegen den Grazer Amokfahrer ist rechtskräftig. Das hat, wie der „Standard“ berichtet, der Oberste Gerichtshof entschieden. Damit bestätigt ist die Zurechnungsfähigkeit des 27-Jährigen.

Amokfahrerprozess in Graz

APA/Erwin Scheriau

Noch offen ist die Entscheidung über die Strafhöhe

Beim Prozess in Graz wurde der Amokfahrer wegen dreifachen Mordes und mehr als hundertfachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe und zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt - mehr dazu in Lebenslange Haft für Grazer Amokfahrer (29.9.2016).

OGH wies Beschwerde zurück

Dagegen hat die Anwältin des 27-Jährigen Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH erhoben. Wie der „Standard“ über die Anwältin einer Privatbeteiligten erfahren haben will, hat das Höchstgericht die Beschwerde allerdings abgelehnt und damit zugleich bestätigt, dass der 27-Jährige bei seiner Amokfahrt durch die Grazer Innenstadt im Juni 2015 zurechnungsfähig war. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Der Akt geht nun an das Oberlandesgericht Wien, denn in Graz hatten sich die Juristen für befangen erklärt. Spätestens im Frühsommer sollte dann auch über die Strafhöhe in einer Berufungsverhandlung entschieden sein.

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