Hart: Ex-Bürgermeister beteuert Unschuld

Im Finanzskandal um die Gemeinde Hart bei Graz läuft ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen Ex-Bürgermeister Gerhard Payer (SPÖ). Am Freitag meldete sich dieser selbst zu Wort - und beteuerte dabei seine Unschuld.

Konkret gibt es im laufenden Verfahren drei Vorwürfe gegen Gerhard Payer, der bis Mai 2014 27 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde Hart bei Graz war: „Der erste Vorwurf besteht darin, dass die Südumfahrung teilweise ohne Gemeinderatsbeschlüsse umgesetzt worden sei. Das kann anhand der Protokolle und der Vorlagen für die Gemeinderatssitzungen widerlegt werden“, erklärte Payers Anwalt Gerald Ruhri.

Hart bei Graz

Foto Pachernegg

Laut Anwalt Ruhri könnte das Verfahren im Finanzskandal von Hart bei Graz nicht nur Monate, sondern sogar noch Jahre dauern

„Der zweite Vorwurf ist der, dass Barvorlagen gegenüber dem Land Steiermark unrichtig verbucht worden wären“, so Ruhri weiter - auch das sei unrichtig: „Hier bestätigt selbst der Prüfer der Aufsichtsbehörde, dass ihm die Höhe der Barvorlagen im Rahmen des Prüfvorganges bekannt und bewusst war. Der dritte Vorwurf ist, dass die Aufsichtsbehörde bei der Bewilligung von Darlehensaufnahmen getäuscht wurde. Auch dazu liegt Korrespondenz vor, die das widerlegt.“

„Täuschung? In keiner Weise“

Gerhard Payer fühlt sich unschuldig - und werde das auch beweisen können: „Wir haben überall die Gemeinderatsbeschlüsse. Anschuldigungen, dass es keine Gemeinderatsbeschlüsse geben würde oder der Gemeinderat übergangen worden sei, können wir entkräften: Das hat nicht stattgefunden. Alles belegbar, alles im Gemeinderat. Und Täuschung? In keiner Weise“, betonte Payer.

Eine genaue Schadenssumme liegt derzeit noch nicht vor - doch „die hohen Schulden sind natürlich da. Aber das war das Projekt für die Investition der Gemeinde, um Betriebe anzusiedeln“, so der ehemalige Bürgermeister.

Verfahren könnte noch Jahre dauern

Derzeit beschäftigt sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft mit dem neuen Rechnungshofbericht. Gerald Ruhri will eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft schicken - dann rechnet er mit einer neuerlichen Einvernahme seines Mandanten. Insgesamt könne das Verfahren nicht nur Monate, sondern sogar noch Jahre dauern.

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