Murkraftwerk: Gegner blitzten auch in Wien ab

In der Causa Murkraftwerk hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien eine Entscheidung gefällt: Er bestätigte das Nein zu einer möglichen Volksbefragung auch in dritter Instanz.

„Die Abweisung des Antrages auf Durchführung der Volksbefragung erfolgte zu Recht“, stellten die Juristen in Wien fest und stützen damit den bisherigen Bescheid des Grazer Gemeinderats sowie die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts. Die Gegner der umstrittenen Staustufe in Graz-Puntigam blitzten somit mit einem nächsten Anlauf zur Durchführung einer Volksbefragung ab.

Vorgaben des Volksrechtegesetzes nicht erfüllt

Der Grazer Gemeinderat hatte einen entsprechenden Antrag, der von 10.242 Gemeindebürger unterzeichnet worden war, abgewiesen, da die Fragen nicht den Vorgaben des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes entsprechen würden. Eine Beschwerde der Projekt-Gegner an das Landesverwaltungsgericht Steiermark blieb erfolglos - mehr dazu in Murkraftwerk: Zu Recht keine Volksbefragung (2.2.2017) -, wogegen sich nun die Revision beim Verwaltungsgerichtshof richtete.

„Keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung“

„Die gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes vor dem Verwaltungsgerichtshof vorgebrachten Einwände zeigten allerdings keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf.“ Damit erfülle die Revision nicht die Voraussetzung für eine nähere inhaltliche Behandlung, hieß es in der Aussendung des VwGH. „So wurden in der Revision Verfahrensmängel wegen fehlender Auseinandersetzung mit einem vorgelegten Rechtsgutachten behauptet, ohne allerdings darzulegen, dass diese von Relevanz gewesen wären. Auch ist das Landesverwaltungsgericht vor dem Hintergrund der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass die gegenständlichen Fragen nicht entsprechend dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz formuliert wurden.“

„Rettet die Mur“ will nicht aufgeben

Die Plattform „Rettet die Mur“, deren Mitglieder für die Volksbefragung eintreten, meinte am Dienstag, dass der Widerstand gegen das Kraftwerk weiter anhalten werde. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sei die Mitbestimmung der Grazer über das „weitaus teuerste und größte Bauprojekt in der Geschichte der Stadt“ abgelehnt worden: „Das wird den Konflikt in der Stadt keineswegs lösen.“

Christine Barwick von der Plattform meinte weiter: „Im Gegenteil ist es gerade diese Unterdrückung von Mitbestimmung, die den massiven Widerstand hervorruft. Die Menschen lassen sich das nicht gefallen.“ Die Kraftwerks-Gegner wollen noch im Sommer weitere Aktionen setzen. Sie rechnen mit weiteren Rodungen, weshalb wieder Demonstrationen und Proteste zu erwarten seien.

Grüne: „Entscheidung zu akzeptieren“

Die Grazer Grünen meinten nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, dass diese zu akzeptieren sei: „Die gesamte Causa zeigt aber auch, wie komplex und für engagierte Bürger kaum handhabbar das Volksrechtegesetz ist. Hier braucht es dringend eine Novellierung, die einem modernen Verständnis von direkter Demokratie bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes entspricht“, meinte Umweltsprecherin Andrea Pavlovec-Meixner. Sie betonte aber auch, dass Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) auch ohne den Antrag auf eine Volksbefragung diese durchführen hätte können und zwar über den Grazer Gemeinderat.

Umleitung für Mur eingerichtet

Das Kraftwerk befindet sich seit den Wintermonaten in Bau. Für Ärger bei den Gegnern hatte vor allem der Zeitpunkt des Beginns der Baum-Rodungen am Tag nach der Grazer Gemeinderatswahl Anfang Februar gesorgt - mehr dazu in Murkraftwerk: Rodungen haben begonnen (6.2.2017).

Seither wurden die beiden Uferseiten in den Staubereichen des künftigen Kraftwerks frei gemacht und eine Umleitung für die Mur eingerichtet - diese fließt nun für die Dauer des Baus nicht in ihrem eigentlichem Bachbett, sondern über die sogenannte Olympiawiese.